Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Raketeur- und Gebirgs-Artillerie-Regiments 1817-1865 - B. Entwicklung
201 Die geringe Wirkung, welche sie erzielten, führte dazu, dass man einstweilen von der Errichtung weiterer Batterien ganz absah und dieselbe einem Zeitpunkte vorbehielt, in welchem die Raketenfabrieation genügend günstige Resultate erweisen werde. Erst 1820 glaubte man diesen gekommen und so wurde mit 9. November 1820 die Aufstellung zweier ,,Fuss-Batterien” angeordnet. Die hiefür nöthige Bedienungs-Mannschaft musste erst zugetheilt und einexerciert werden1). Für jede Batterie waren 6 Dafetten bestimmt, ausserdem wurden 6 Reserve-Lafetten mitgeführt. Dm bei der hiedurch möglichen eventuellen Verdopplung der Geschütze mit Bedienungs-Mannschaft auszulangen, waren per Lafette 9 Mann als Bedienung beantragt. Mit dieser Ausrüstung marschierten die Batterien nach Italien, respective nach Neapel. Versuchsweise erhielten sie auch neuprojectierte sogenannte Cavallerie- Munitionswagen mit, denn schon damals erkannte man die Schwerfälligkeit der bisher gebräuchlichen. Diese Cavallerie-Munitionswagen hatten sechs Sitze und waren zweispännig. Im Falle der Verwendung bei Cavalleriekörpern wurden sie mit vier Pferden bespannt. Nach den Belationen über die Verwendbarkeit der Raketenfuhrwerke 1821 waren sie jedoch ebenfalls zu wenig beweglich. Dieser Umstand und das Bestreben, die nunmehr bedeutend verbesserten Baketen auch im „offenen” Gefechte zu verwenden, führten 1821 zur Annahme der sogenannten Wurstfahrzeuge, deren Zweck und Construction den Cavallerie-Geschützen entsprach. Im Jahre 1825 wurde eine, 1826 eine zweite Batterie mit solchen Fuhrwerken ausgerüstet. Diese Batterien nannte man im Gegensätze zu den schon bestehenden Fuss-Batterien „fahrende Batterien”. Bei denselben sass die Bedienungs-Mannschaft auf der sogenannten Wurst. Sie waren für offensive und schnelle Bewegungen bestimmt, während die Fuss-Batterien auf die Verwendung im Gebirge, im durchschnittenen Terrain und zur Verstärkung stehender Feuer-Linien in entscheidenden Augenblicken beschränkt blieben. Eine Fuss-Batterie hatte folgenden Stand: Von dem Feuerwerks-Corps per Batterie mit 6 Geschützen: 1 Officier, 1 Feuerwerker, 2 Corporale, 1 Tambour, 30 Gemeine; vom Fuhrwesen: 1 Officier, 2 Corporale, 6 Gemeine. Die fahrenden Batterien hatten nur 24 Gemeine des Feuerwerks-Corps, dafür 12 Fuhrwesen - Gemeine mehr, dann statt des Tambours einen Trompeter2). An Fuhrwerken erhielten die Fuss-Batterien 6 zweispännige Karren, die fahrenden oder (wie sie noch 1827 genannt wurden) „Cavallerie-Batterien” 6 vierspännige Wurstfahrzeuge mit je 4 Sitzen und nebstbei 3 ebenfalls vierspännige Karren. Ein Th eil der Munition letzterer Batterien war auch in den Würsten untergebracht. Zur Bedienung der Baketen benöthigte die Fuss-Batterie sammt, dem Vormeister 5, die fahrende 4 Mann. An Munition etc. erhielten die sechspfündigen Batterien 68 Geschosse, 6 Brandscheiben, 11 Kartätschen, 1 Kistchen mit Leuchtballen, 2 Lafetten und die nöthigen Stäbe3). Als Batterie-Commandant fungierte ein Officier oder der Feuerwerker. Beide waren daher beritten. Für den weiteren Munitions-Ersatz im Felde erhielten die Batterien auch noch Reservekarren, so dass z. B. 1830 eine sechspfündige Fuss-Batterie 15 Karren und zwar 6 für die Batterien, 3 als Dnterstützungs-, 3 als Haupt- Reserve mit sich führte 4). !) K. A., Mem. 1815—1823. XIII, 218. 2) K. A., Mem. 1827, XIII, 143. 3) Detail siehe K. A., Mem. 1827, XIII, 143. 4) Bemerkt sei. dass mit 1828 die Verwendung der Raketen-Geschütze für die Marine acceptiert wurde und von da an bis 1836 das Corps stets ein Marine-Detachement ausschied.