Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

129 Für den Stand einer neuen Batterie wurden dementsprechend 1894 nur 3 Officiere, 50 Mann, 21 Pferde normiert. Alle anderen fahrenden Batterien mit Ausnahme der im Corps-Bereiche 1. 10, 11 dislocierten, welche den bis­herigen erhöhten Friedens-Stand beibehielten, blieben mit 3 Officieren, 94 Mann dotiert. Die oben angeführte Forderung nach Erhöhung des Standes an Subaltern-Officieren im Frieden wurde genehmigt und befohlen, dass in den Jahren 1894—1897 jede Batterie um 1 Subalternofficier vermehrt und dass dieser Befehl successive durchgeführt werde. Weiters wurde für das Ersatz-Depot der Corps-Artillerie-Regimenter im Kriege eine Verwaltungs-Commission bestimmt und als Commandant des Ersatz-Depots ein Stabsofflcier systemisiert. Jedem Begimente wurde für den Krieg 1 Thierarzt zugewiesen, im Frieden sollte nur das Corps-Regiment einen solchen haben. Auch bezüglich des Sanitätsdienstes erfolgte mit der obgenannten Allerhöchsten Entschliessung eine Aenderung. Während bis nun die nächste Feld-Sanitäts-Abtheilung den Dienst der Blessiertenträger bei der Artillerie zu verrichten hatte und nur 1 Bandagenträger bei jedem Artilleriekörper bestimmt war, wurden nun für jedes Corps-Regiment und jedes Divisions-Artillerie- Regiment, dann jeden Munitions-Park derselben, 1 Corporal, 2 Bandagenträger, für jede fahrende und Gebirgs-Batterie 4 Kanoniere als Blessiertenträger normiert. Die Aenderung der Bezeichnung Cavallerie-Divisions-Munitions-Park in Cavallerie-Munitions-Park wurde gestattet, ebenso die Bezeichnung der dem zweiten Stabsofflcier der Regimenter beigegebenen bisherigen Divisions-Trom­peter als Stabs-Trompeter angeordnet. Die Organisation, welche mit dem Jahre 1894 in Kraft zu treten hatte, war demnach folgendel): Die Feld-Artillerie besteht aus 14 Corps-Artillerie-Regimentern und 42 Divisions-Artillerie-Regimentern, dann aus einer Gebirgs-Batterie-Division. Die Corps-Artillerie-Regimenter führen nebst den fortlaufenden Nummern 1 bis 14 wie bisher die Namen ihrer Inhaber, die Divisions-Artillerie- Regimenter die Nummern 1 bis 42. In jedem Corps, mit Ausnahme des 15., bilden das Corps-Artillerie- Regiment und die 3 Divisions-Artillerie-Regimenter eine Artillerie-Brigade. Diese Brigaden werden weiterhin in Uebereinstimmung mit der Nume­rierung ihrer Corps mit den Nummern 1 bis 14 bezeichnet. Jedes Corps- und Divisions-Artillerie-Regiment gliedert sich im Frieden in: a) den Regiments-Stab ; b) 4 Batterien mit den Nummern 1 bis 4; c) den Munitions-Park-Cadre; d) den Ersatz-Depot-Cadre. In den unmittelbaren Verband des Corps-Regiments gehören: e) bei den Corps-Artillerie-Regimentern 1, 2, 4, 5, 6, 7, 10, 11 je eine reitende Batterie-Division mit der Nummer ihres Corps-Artillerie-Regiments. Jede dieser Divisionen besteht aus dem Divisions-Stabe und 2 reitenden Batterien mit den Nummern 1 und 2; f) bei den Corps-Artillerie-Regimentern 1, 2, dann 6 bis 14 je eine Gebirgs-Batterie mit der Nummer 1. Im Mobilisierungsfalle werden formiert: 1. Aus dem Munitions-Park-Cadre jedes Corps-Artillerie-Regiments der Corps-Munitions-Park und ein Begleit-Commando für Reserve-Munitions- Colonnen des Armee-Munitions-Parkes; aus dem Munitions-Park-Cadre jedes Divisions-Artillerie-Regiments der Divisions-Munitions-Park. Die Corps-Munitions-Parks, Cavallerie-Munitions-Colonnen, Begleit- Commanden und Divisions-Munitions-Parks führen die Nummer ihres Regiments. 2. Aus jedem Ersatz-Depot-Cadre das Ersatz-Depot des Regiments, welches nach durchgeführter Mobilisierung aus 2 Unterabtheilungen besteht N. V. Bl. Nr. 46 ex 1893. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. IY. Bd. I. Theil. 9

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