Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

126 Recrutenzahl dev Feld-Artillerie bereits zugewiesen und die Geldmittel im Budget eingestellt waren. Mit dieser Organisation stand auch die Betheilung der jetzigen 8 cm reitenden Batterien mit 9 «»-Geschützen in Aussicht. Dieselbe sollte aber erst in einem späteren Zeitpunkte erfolgen und war nur im Principe durch die Allerhöchste Entschliessung vom 16. Juli 1891 genehmigt Bezüglich der Reserve-Anstalten wurde befohlen, dass diese bei denselben Armeekörpern einzutheilen seien, wie die Artillerie-Truppenkörper, von welchen sie aufzustellen waren. Alle 1890, resj^ctive 1885 angeführten Bestimmungen bezüglich der Landwehr, des Landsturmes, der Dislocation der Regimenter und Divisionen sowie ihrer Cadres, der Augmentations-Vorräthe etc. blieben aufrecht, nur die Material-Yerwaltungs-Commission kamen nun zu den Regimentern. Die Obliegen­heiten des Ersatz-Depots blieben gleich1). Mit Hinblick auf die befohlene Erhöhung des Friedens-Standes bei den Batterie-Divisionen 29 bis 42 und ihre Ausscheidung aus dem Verbände der Corps- Regimenter wurde speciell angeordnet2): Die Abtrennung dieser Divisionen und deren Ergänzung auf den neuen Stand hat mit 1. Januar 1892 zu geschehen, oder doch mit 1. Februar d. J. vollendet zu sein. Es haben aber diese Batterie-Divisionen schon mit 1. Januar 1892 als selbständig zu fungieren und in jeder Hinsicht in das Verhältnis der Divisionen 1 bis 28 zu treten. Aus dem Munitions-Park-Cadre jeder Batterie-Division 29 bis 42 ist der Munitions-Pai'k und Ersatz-Depot-Cadre zu formieren. Es hat jede fahrende Batterie der Corps-Artillerie-Regimenter 2 bis 9 und 12, 13, 14, dann jede der Batterie-Divisionen 4 bis 19, 23 bis 37, 39 und 40 für das Jahr 1892 statt des Friedens-Standes von 100 einen solchen von 92 Mann anzunehmen und bis auf weiteres zu führen. Der Gesammtabgang eines der genannten Corps-Regimenter ist nach Chargen: 3 Zugsführer, 9 Ober- und 30 Unter-Kanoniere, 3 Ober- und 3 Unter- Fahr-Kanoniere; jener der Batterie-Divisionen 1 Cadet-Olficiers-StellVertreter, 2 Cor- porale, 1 Vormeister, 5 Ober-, 12 Unter-Kanoniere, 2 Ober-, 1 Unter-Fahr- Kanonier. Die nicht genannten Feld-Artillerie-Truppenkörper, als die Batterie- Divisionen 38, 41,42, nehmen pro 1892 den neu vorgeschriebenen vollen Friedens- Stand an, die Corps-Artillerie-Regimenter 1, 10, 11 und die Divisionen 1 bis 3, 20 bis 22 den für sie speciell festgesetzten erhöhten Friedens-Stand. Die nöthige Vermehrung der Mannschaft bei den Batterie-Divisionen 29 bis 42 auf 92, respective (bei 38, 41, 42) auf 100 Mann, wird denselben von den Corps-Artillerie-Regimentern und wenn nöthig von den im Brigade-Verbände stehenden bereits selbständigen Divisionen aus deren Präsenz- und Urlauber- Stand zugewiesen. Die Evidenzführung der Batterie-Divisionen 29 bis 42 übergeht nun vom Regimente an die Munitions-Park- und Ersatz-Depot-Cadres dieser. Ebenso erhalten sie den aliquoten Th eil an Pauschal-Beständen, Augmen­tations-Vorrath etc. von den Regimentern. Der Erlass bezüglich des Standes fand 1892 eine Abänderung, indem mit Praes. 6162 vom 16. December desselben Jahres befohlen wurde, dass mit Rücksicht auf die für den Präsenzdienst bei der Feld-Artillerie pro 1893 zur Verfügung stehende Mannschaft, jede fahrende Batterie der Corps-Regi­J) Die Vorschriften über Besetzung der Batterien mit Cursclimieden giengen nun dahin, dass die Batterien Nr. 1 und 4 der Corps-Artillerie-Eegimenter, dann Nr. 1 der Divisionen Nr. 1 bis 42. 1 Curschmied, die anderen 1 Kanonier erhielten, welcher den Curs absolviert hatte. Die Bestimmungen für die Anzahl der Wagner und Schlosser blieben gleich. Feldzeugs-Abtheilungen wurden bei Manitions-Colonnen eingetheilt. Für die schmal­spurigen Batterien gaben die Corps-Regimenter die Fahr-Kanoniere. Für isolierte Batterie- Divisionen wurden 14 Regiments-Aerzte, 9 Thierärzte bestimmt. Für jeden abgängigen Officiers-Stellvertreter im Kriege wurde 1 Feuerwerker ernannt. Die Eintheilung der Stäbe im Kriege blieb dieselbe wie bisher. 2) R. K. M., Praes. Nr. 6420 vom 31. December 1891.

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