Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

124 Diese Aenderung repräsentiert einen neuen Sehritt zur Erreichung des Zieles des General-Artillerie-Inspectors. Es war nur mehr nöthig, die Divisionen auf vermindertem Stande von den Regimentern abzutrennen, selbständig zu machen und mit vollem Stande zu versehen, um im Frieden schon die Corps-Artillerie von der Divisions- Artillerie geschieden zu erhalten. Weiterhin war dann die Selbständigmachung der reitenden Divisionen und Ausscheidung der Gebirgs-Batterien als eigene Divisionen noch an­zustreben. Letzteres wurde für die Gebirgs-Batterien des 9. Festungs-Artillerie- Bataillons schon mit der nun folgenden Organisation von 1890 erreicht1). Dieselbe ergab bezüglich der Feld-Artillerie keine Veränderungen von weittragender Bedeutung. Sie beschränkte sich vorzüglich auf die Aufhebung der leichten Batterien, die Aenderung in der Eintheilung des Verbandes der 1. und 2. Batterie-Division der Corps-Artillerie-Regimenter und endlich die von der früheren verschiedene Formierung von Abtheilungen aus den Cadres im Mobilisierungsfalle* 2). Es wurde unter Beibehalt aller organisatorischen Bestimmungen des Jahres 1885 und der 1888 und 1889 gegebenen Anordnungen nun bei den Corps-Artillerie-Regimentern die 1. Batterie-Division aus den schweren Batterien 1 bis 3. die 2. aus den schweren Batterien 4 bis 6 zusammengesetzt, nachdem die leichten Batterien Nr. 5 und 6 in schwere umgewandelt worden waren3). Die Durchführung beider Massregeln erfolgte mit 1. Januar 1891. Damit war auch eine Aenderung der aus den Ersatzkörpern aufzustellenden Abtheilungen bedingt. Es hatte nun gebildet zu werden: Aus dem Munitions-Park-Cadre jedes Corps-Artillerie-Regiments der Corps -Munitions - Park und ein Begleit- Commando für die Reserve-Munitions-Colonnen der Armee-Munitions-Parks4). Der Corps-Munitions-Park, die Cavallerie-Divisions-Munitions-Colonnen und die Begleit-Commanden führten in Uebereinstimmung mit den betreffenden Regimentern die Nummern 1 bis 14. Der wie bisher aus dem Divisions-Munitions-Park-Cadre der Batterie- Divisionen Nr. 1 bis 42 aufzustellende Munitions-Park hatte ebenfalls wie bisher die Nummer der Batterie-Division anzunehmen. Die Eintheilung der einzelnen Regimenter und Divisionen im Felde blieb gleich. Neu erschienen 1890 auch die schmalspurigen Feld-Batterien mit 9 cm Caliber5). Im Mobilisierungsfalle war die zur Verfügung stehende Landwehr- Mannschaft der Artillerie nach Bedarf zur Ergänzung des Standes, zumal der Munitions-Colonnen zu verwenden. Sollte auch der Landsturm zur Ergänzung des Heeres in Anspruch genommen werden, so waren die Landsturm manner, insofern sie nicht zur Completierung des Standes benöthigt wurden, in Landsturm-Abtheilungen zu formieren. Im Standesantrag der Unterabtheilungen wurde mit dieser Organisation durchgeführt, dass bei den Cadres im Frieden der Munitions-Park- und Ersatz- Depot-Cadre der Batterie-Divisionen 1 bis 42 statt 1 Oberlieutenant 1 Haupt­mann erhielt. Ferner erfolgte bei den Munitions-Parks eine der neuen Formierung entsprechende Aenderung. Beim Divisions-Munitions-Park, wo die Theilung in je 1 Infanterie- und 1 Artillerie-Munitions-Colonne stattfand, wurde die erstere >) N. V. Bl. 1890, Stück 31. 2) N. V. Bl. Nr. 31 ad Praes. Nr. 5709 vom Jahre 1890. 3) 11. K. M.. Praes. Nr. 5728 vom 5. November 1890. Die Errichtung der Landwehr- Abtheilungen aus Bedienungs-Kanonieren beiden Corps-Regimentern wurde, wegen Standes- Vermebrung bei den Fe strings-Regimen tern, aufgehoben. 4) Der Corps-Munitions-Park bestand aus dem Commando, 1 Infanterie-, 2 Artillerie- Munitions-Colonnen und bei den Regimentern mit reitenden Batterien auch noch aus einer Cavallerie-Divisions-Munitions-Colonne. Siehe über letztere auch R, K. M., Praes. Nr. 5709 vom 30. October 1890. 5) Siehe Organisation der Gebirgs-Batterien.

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