Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

91 1 Trompeter, 30 Ober-Kanoniere, 30 Unter-Kanoniere, 2 Offioiersdiener, somit einen Stand von 226 Mann gegen 150 des Friedens-Standes. Die Depot-Compagnie hatte gleich der Feld-Compagnie einen Stand von 226 Mann. Im Sinne der Circ. Verordn, vom 7. November 1860 wurde auch die Bespannung der Feld-Mörser-Batterien nicht mehr durch das Fuhrwesen, sondern von der Artillerie beigestellt. Der Stand jener Artillerie-Compagnien, welche Feld-Mörser-Batterien zu formieren hatten, wurde mit 1 Hauptmann, 2 Oberlieutenants, 1 Lieutenant I. Classe, 2 Lieutenants II. Classe, 8 Feuer­werkern (5 beritten), 8 Führern (2 beritten), 16 Corporalen (2 beritten), 2 Trompetern (1 beritten), 30 Vormeistern, 70 Ober-Kanonieren, 80 Unter- Kanonieren, 25 Fahr-Kanonieren I. Classe, 60 II. Classe, 6 Offlciersdienern, 1 Schmied, 1 Zeugschmied, 1 Zeugsattler, 1 Zeug-Zimmergeselle, Summe 315 Mann, bestimmt. Eine solche Compagnie gliederte sich in die eigentliche Feld-Mörser-Batterie und 1 Feld-Depot; erstere zählte 162, letzteres unter Commando eines Oberlieutenants 153 Mann. An Geschützen und Fuhrwerken besass die Batterie 4 dreissigpfündige weittreibende Mörser, mit 2 Beserve- schleifen, 5 Wurstwagen, 8 Munitionswagen, 12 Artillerie-Leiterwagen, 1 Feld­schmiede, IBequisitenwagen, 3 Bagagewagen, 3 Fouragewagen — alle vierspännig. In Italien standen 1860 2 solche Batterien mit den Nummern 1 und 2. Die 1. war mit Mannschaft der 4. Compagnie des 8., die 2. *) mit Mannschaft der 4. Compagnie des 7. Begiments bemannt. Der im obigen Ausweis an­geführte Schmied, sowie der Zimmer-Geselle wurden anfangs von der technischen Artillerie beigegeben mit Erlass Abtheilung 7, Nr. 2889, vom 13. September 1860 traten sie aber in den Stand der Batterie. Laut Praes. Nr. 967/3 vom 17. April wurde gemäss Allerhöchster Ent- schliessung vom 21. Februar 1860 angeordnet, dass die Batterien nur mehr Beitpferde schweren Schlages erhalten sollten. Die Circ. Verordn, vom 24. April 1860 normierte bei der Artillerie Musikbanden mit dem Stande von 24 Mann. Die Adjustierung derselben glich jener der Artillerie - Trompeter. Im Falle einer Mobilisierung war die Musik aufzulösen, die disponiblen Leute wurden zur Ergänzung der Trompeterzahl für den Kriegs - Stand und zu deD Depot - Compagnien bestimmt. Der Feldzug 1859 hatte den Vorth eil der gezogenen Geschütze gegenüber den glatten in auffallender Weise gezeigt. Man begann daher auch in Oester­reich mit der Herstellung solcher Bohre und zwar vorerst nur für die Feld- Artillerie, für welche man das sechspfündige und zwölfpfündige Caliber wählte, später auch für die Festungs-Artillerie mit Sechs-, Zwölf-, Vierundzwanzig- pfündem. Anfänglich bestand die Absicht, bei den in Italien stehenden 3., 5., 7., 8. Begiment je 5 Batterien in gezogene Secbspfünder umzuwandeln, bei den anderen Begimentern, mit Ausnahme jener Nr. 6, 11, 12, aber nur 3 derselben. Doch erhielten in der Folge auch die in Italien stehenden Begimenter nur je 3 gezogene Batterien* 2 3). Sonach wurden in gezogene Sechspfünder-Batterien umgewandelt: Bei den Begimentern 3, 5, 7, 8 die Fuss-Batterien Nr. 1 und 2, dann die lange Haubitz-Batterie Nr. 10, beim 1. Begimente die Batterien 2, 3, 10, beim 2. und 9. jene 1, 2, 10, beim 4. die 1, 3, 10, beim 10. jene 2, 3, 10s). Für die Begimenter in Italien, dann für das Küsten-Begiment war bereits mit 8. November 1860 befohlen worden, je 1 Depot - Compagnie auf den normierten Stand zu errichten. Als Stationen dieser Compagnien, welche die Abrichtung der Becruten ihrer Begimenter zu besorgen hatten, wurden bestimmt: Für das 3. Begiment Wien, für das 5. Olmütz, für das 7. Graz, für das 8. Prag, für die Küsten-Bataillone Nr. 1, 2, 3 Zara, Triest, Yenedig 4). x) Dieselbe wurde December 1860 zu einer gezogenen zwölfpfundigen Batterie um­gewandelt. (R. K. H., Registratur 1860, 7. Abth., Nr. 5959.) 2) K. M., Praes. O. K., Nr. 4103 vom 20. August 1860. 3) K. M., 7. Abth.. Nr. 1966 vom 4. April 1861 und Nr. 1128 und 1168 vom 10. März 1861. *) K. M., 7. Abth., Nr. 6132 vom 8. November 1860.

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