Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

89 Für die Küsten-Vertheidigung rechnete man 6 Bohr-, 1 Baketen-Batterie; für Tyrol 1 Bohr-, 2 Baketen-Batterien. Somit waren in Summa nöthig 114 Bohr-, 16 Baketen-Batterien. Bei der beschlossenen Herabminderung der Batterienzahl eines Begiments von 12 auf 10 und Fixierung der Anzahl Baketen-Batterien mit 16, blieben daher noch immer 6 Bohr-Batterien für die Bundes-Fe stun gen, Venetien und das Innere der Monarchie zur Disposition. Dementsprechend wurden mit der Organisation von I8601), da die Artillerie-Begimenter Nr. 1 bis 5, dann Nr. 7 bis 10, zur Eintheilung bei den Infanterie-, Nr. 12 bei den Cavallerie-Armee-Corps, Nr. 6 und 11 im all­gemeinen zur Armee-Geschütz-Reserve bestimmt waren, die 10 ersten als Artillerie-Begimenter, die 2 letzteren als Beserve-Artillerie-Begimenter bezeichnet. Die Artillerie-Regimenter 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10 formierten im Frieden und im Kriege an Batterien: Je 3 sechspfündige Fuss-Batterien mit den Nummern 1 bis 3 ; 3 Cavallerie- Batterien mit den Nummern 4 bis 6 ; 1 leichte zwölfpfündige Batterie mit der Nummer 7; 2 ordinäre zwölfpfündige Batterien mit den Nummern 8, 9; 1 lange Haubitz-Batterie mit der Nummer 10. Die Reserve-Artillerie-Begimenter Nr. 6 und 11: Je 6 Cavallerie-Batterien mit den Nummern 1 bis 6 ; 2 leichte zwölf­pfündige Batterien mit den Nummern 7, 8; 1 ordinäre zwölfpfündige Batterie mit der Nummer 9; 1 lange Haubitz-Batterie Nr. 10. Das Artillerie-Regiment 12: 8 Cavallerie-Batterien mit den Nummern 1 bis 8; 2 leichte zwölfpfündige Batterien mit den Nummern 9 und 10. Die Durchführung der Organisation geschah in folgender Weise * 2 3): Bei allen Regimentern wurden die bisherigen Batterien Nr. 11 und 12 beim 6. Regimente, statt der Batterie Nr. 12, jene Nr. 6 aufgelöst, das Personal der aufzulösenden Batterien unter die anderen Begiments-Abtheilungen ver­theilt, die noch weiter überzählige Mannschaft beurlaubt. Die rangsjüngsten Officiere blieben supernumerär. Die Compagnien behielten den bisherigen Stand. Ferner hatten bei den Regimentern 1 bis 6, 9 bis 12 alle Batterien den neuen Friedens-Personalstand anzunehmen. Die Reitpferde waren an die 10 Batterien gleichmässig zu vertheilen. Die Batterien dieser Regimenter blieben grundsätzlich halbbespannt, der Best der Pferde war aber überzählig zu führen. Der Friedens-Stand einer Batterie wurde mit 8 Geschützens) bei­behalten. Mit Rücksicht auf die bestehenden Yerhältnisse hatten jedoch bei den Begimentern 1, 3, 4, 5, 9, 10 einstweilen den dermaligen bespannten Friedens-Stand4 5) zu führen: Die sechspfündigen Batterien 1, 2, 3, die Cavallerie- Batterien 4, 5 der neuen Nummer, auf halbbespannten Friedens-Stand waren zu setzen nach neuer Bezeichnung: die Cavallerie-Batterie 6, die leichte zwölf­pfündige Batterie 7, die ordinären zwölfpfündigen Batterien 8 und 9 und die lange Haubitz-Batterie 106). Bei den Beserve-Artillerie-Regimentern Nr. 6 und 11 blieben nach der neuen Numerierung die Cavallerie-Batterien 1 und 2 mit 8 bespannten Ge­schützen bestehen, die Cavallerie-Batterien 3, 4, 5, 6, die leichten zwölfpfündigen Batterien 7 und 8, die ordinäre zwölfpfündige Batterie 9, die lange Haubitz- Batterie 10 kamen auf halbbespannten Friedensfuss. Ferner hatten beim 6. Regimente die bisherige Cavallerie-Batterie 9 die Nr. 6, die unbespannte 12 die Nr. 5 anzunehmen, letztere (also Nr. 5) erhielt die Nr. 10. Beim 11. Begimente hatte die bisherige Batterie 10 die neue Nummer 6, jene Nr. 1 die neue Nummer 5 zu führen. x) N. Y. Bl. I860, Circ. Verordn, vom 28. Februar 1880. 2) A. O. C., Rescript Nr. 967/2 vom 29. Februar 1860 und Circ. Verord. vom 28. Februar C. K. Nr. 967. 3) 6 Kanonen, 2 Haubitzen. 4) Zu 8 bespannten G-eschützen. 5) Der lialbbespaimte Friedens-Stand war folgender: Bei der sechspfündigen Batterie 3 Kanonen, 1 Haubitze, bei der zwölfpfündigen leichten Batterie 8 Kanonen, 1 Haubitze und 2 Munitionswagen, bei der Cavallerie-Batterie 3 Kanonen. 1 Haubitze und 4 Munitions • karren, bei der zwölfpfündigen ordinären oder langen Haubitz-Batterie 3 Kanonen, 1 Haubitze, respective 4 Haubitzen. Ferner bei jeder Batterie 2 Fouragewagen.

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