Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)
Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809
80 Sernek. Als Oberst Gillet, der Artilleriekommandant des 7. Korps, in der Erkenntnis dessen, daß sowohl Batterien als Truppen in die Lage kommen konnten, einen rascheren Munitionsersatz zu benötigen, als er bei der durch die Verhältnisse oft über das Normale ausgedehnten Entfernung der Hauptreserve möglich war, für jede Brigade eine eigene Unterstützungsreserve ausscheiden wollte, trat Colloredo mit Entschiedenheit dagegen auf. Nach Oberst Gillets Einteilung sollte diese Brigadeunterstützungsreserve aus zwei bis drei Karren Geschützmunition und je einem Karren Infanterie- und Kavalleriemunition bestehen. Er bezweckte also nur das für jede Brigade zu schaffen, was in späterer Zeit für jede Division durch die Systemi- sierung der sogenannten Handreserve erreicht wurde. Die Entgegnung Colloredos, die hier schon deshalb am Platze sein dürfte, weil sich darin seine Ansicht über das Wesen und den Zweck der Keserve ausspricht, zeigt aber auch, in welch eingehender Weise Colloredo die Artillerie kommandierte. Diese Entgegnung1), datiert vom 18. März, lautet:... „Nur kann man nicht gutheißen, den Batterien auch Keservemunition für das Geschütz und die Truppen beigeben zu wollen, weil durch eine solche Verteilung die Munition nur versplittert und die Keserve davon entblößt werdenwürde, bei welcher sich doch eigentlich die Keservemunition zu befinden hat, um am Tage einer Affäre die Unterstützung jenem Geschütz und Truppen leisten zu können, welche vor anderen mehr in das Feuer kommen, welches zum Nachteil des Dienstes nach der angetragenen Verteilung des Herrn unmöglich dürfte geschehen können. Der Herr haben sich daher diese Erinnerung gegenwärtig zu halten”. Als dann in der Folge der Zwang der Verhältnisse eine geänderte Gliederung der Keserve geschaffen, fügte sich Colloredo nur mit Unwillen in dieselbe, wie seine Entgegnung vom 10. September auf einen Bericht Rouvroys beweist, indem er dort den großen Bedarf an Artilleriepersonen als alleinige Folge der neuen Einteilung der Keserve hinstellt. ■) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 45/72.