Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

73 Die Zahl der aufzustellenden Privat-Compagnien war anfänglich mit 105 bestimmt, wurde aber später auf 120 erhöht, welche in 24 Bataillone k 5 Compagnien eingetheilt wurden'). Auch hatte sich die Königin selbst bereit erklärt, auf ihren Kammer- Gütern eine Anzahl derlei Compagnien aufstellen zu lassen. Die ganze Miliz dependierte von den Landständen und sollte von dem General-Land Kriegs Commissar Baron Netolitzky geleitet werden. Im zweiten schlesischen Kriege gelangten 10.000 Mann der auf diese Weise organisierten Land-Miliz als Verstärkung der kaiserlichen Kriegsmacht zur Verwendung, wovon der grösste Theil schon im Herbste 1744 in Prag stand. Ungeachtet der Uehergabe von Prag an die Preussen, wurde dieses Aufgebot noch im Jahre 1745 beihehalten. In diesem Jahre versahen nicht nur einige Compagnien derselben den Dienst als Stabs-Truppen im Haupt-Quartier des Prinzen Carl von Loth­ringen, sondern es wurden auch zwei derselben zum Garnisonsdienst nach Wien bestimmt 2). Mit Patent vom 21. August 1796 wurde die Bereitstellung einer ,.Land- Miliz”, zu welcher jeder zwanzigste Mann vorgemeikt und in den Waffen ge­übt werden sollte, angeordnet doch gelangte die Aufstellung derselben nicht zur Durchführung. Nach den Misserfolgen, die die Armee in Deutschland in der ersten Hälfte des Jahres 1800 erlitten, wurde in Böhmen, da eine allgemeine Volks­bewaffnung wegen Mangels an Gewehren unthunlich schien, an deren Stelle unter der Leitung des Erzherzogs Carl Freiwilligen-Bataillone zu 6 Com­pagnien (ä 180 Mann) errichtet; ebenso ein Corps böhmisch-mährischer Land­jäger (Schützen), welches einen Bestandtheil der sogenannten Legion Erz­herzog Carl bildete 4). Im Jahre 1805 wurde durch den mit der Leitung der Sicherheits- und Vertheidigungs-Anstalten in Böhmen, Mähren und Schlesien betrauten Hof- Commissär, Oberst-Burggrafen von Wallis, der Plan zu einer allgemeinen Volksbewaffnung und Organisierung des Landsturmes in diesen Gebieten ent­worfen. Die wichtigsten Aufgaben desselben hätten in Beunruhigen des Feindes, Bedrohung der Flanken und des Bückens desselben, Besetzung der Grenz- Pässe und Wälder, Verseilung des Kundschaft sdienstes u. s. w. zu bestehen. Es sollte hiebei, da der Landsturm in keinem Falle im geregelten Kampfe, sondern in der angedeuteten Weise, womöglich vermischt mit leichter Infanterie (Jägern) zu verwenden wäre, von einer militärischen Abrichtung und gleicher Bekleidung abgesehen werden ; als Waffen wurden Picken (Spiesse) vorgeschlagen, doch wäre auch die Verwendung von Aexten, Sensen oder Mistgabeln zu gestatten. Alle waffenfähigen Männer vom 16. bis zum 50. Jahre waren zur Volksmasse beizuziehen5); solchen, welche das 50. Jahr überschritten, sich jedoch freiwillig meldeten, war dies zur Aneiferung der übrigen zu gestatten. Die zur eigentlichen Vertheidigung nicht geeigneten Leute sollten und konnten durch Verwendung bei Herstellung von Abgrabungen, Anlegung von Verhauen u. dgl. an derselben mitwirken. Hinter jedem Passe, waren 2 bis 3 Sammlungs-Punkte zu bestimmen, auf welche das Volk gemeindeweise durch die Bichter oder selbst gewählte Vorgesetzte zu führen war, welch’ letztere auch für Aufrechthaltung der Ordnung daselbst zu sorgen hatten; auch war im vorhinein bestimmt, mit wieviel Mann jeder Pass zu besetzen, wie die Wachen in den Ortschaften zu vertheilen seien u. s. w. Zur Leitung der Vertheidigung waren Commissäre bestimmt, welchen Ober- und Unterbeamte heizugeben waren. *) *) Siehe Anhang Nr. 11. 2) ,,Oesterreichischer Erbfolgekrieg”, X. Band, 1. Theil, Seite 510. :lj K. A., H. K. R, Civil-Impresa Nr. 1657. 4) Siehe II. Band, Seite 518. *) Geistliche, Beamte, Doctoren u, s. w. ausgenommen.

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