Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
59 zeiclien decoriert, oder in anderer Weise ausgezeichnet. So erhielt Andreas Hofer eine grosse goldene Ebren-Medaille sammt Kette, Speckbacher die grosse goldene Ehren-Medaille, Haspinger das goldene geistliche Verdienstkreuz pro pii meritis, ferner die Unter-Commandanten Wille, Bosio und Dietrich goldene Medaillen; ebenso Hauptmann Franz Drezel der Bregenzer Schützen *). 5. Vorarlberg und die österreichischen Vorlande. a) Vorarlberg. Wiewohl diese Gebiete zumeist in der Person des jeweiligen Landes- fiirsten von Tyrol mit diesem Lande einen gemeinschaftlichen Regenten hatten, so waren doch die Anstalten zur Landes-Vertheidigung in denselben ganz unabhängig von jenen Tyrols organisiert. Speciell in Vorarlberg, zu welchem die Herrschaften Bregenz, Feldkirch und Hohenems gehörten, die im 15. Jahrhundert durch Kauf- und andere Verträge an das Haus Habsburg gekommen waren, war nach älteren Landesordnungen jeder waffenfähige Mann vom 16. bis zum 60. Lebensjahre zum Aufgebot verpflichtet und war dieses in zwei Auszüge und den Landsturm getheilt. Der erste, sowie der zweite Auszug zählten je 3000 Mahn und hatten sich, gleichwie der Landsturm, im Falle der Gefahr auf die erfolgenden Alarmschüsse oder Kreidefeuer zu versammeln. Der durch den Landesherrn bestellte Landes-Hauptmann war zugleich Ober-Commandant des in Compagnien (Fähnlein) getheilten Aufgebotes 2). Offi- ciere und Unteroffieiere wurden wie in anderen Provinzen von der Mannschaft gewählt. Die Art der Aufbringung des Contingents für die zwei ersten Auszüge war den Ständen überlassen3), doch war darauf zu sehen, dass nur rechtliche vermögliche, wehr- und mannhafte Leute in den Ausschuss genommen -wurden. Dieselben wurden einrolliert und waren bei Verlust von Ehre und Gut verpflichtet, sich auf erfolgendes Alarmzeichen unverzüglich, bei Tag und Nacht, mit den vorgeschriebenen Waffen auf den Sammelplätzen einzufinden. Unbemittelten, welche nicht imstande waren, sich eigene Waffen anzuschaffen, hatten die Zurückbleibenden die Waffen leihweise zu überlassen 4). Zur Controlierung der Brauchbarkeit der Waffen wurden zeitweilig Musterungen abgehalten. Für Schiessbedarf hatte der Landesfürst zu sorgen. Die Zuzüge der einzelnen Herrschaften waren verpflichtet, auf Verlangen einer oder der andern bedrohten benachbarten Herrschaft derselben zu Hilfe zu kommen. Wie in Tyrol wurde auch hier dem Schützenwesen schon von älteren Zeiten her grosse Aufmerksamkeit gewidmet und dasselbe durch Gaben in Geld gefördert. Später wurde gefordert, dass jeder angehende Bürger wenigstens durch zwei Jahre einen Schiessstand besuche und mit dem Stutzen gut umzugehen lerne 6). Auch die Instandsetzung der befestigten Schlösser wurde nicht vernachlässigt. 9 Im ganzen wurden 5 grosse. 16 mittlere und 13 kleine goldene, dann 3 grosse silberne Medaillen an die Landes-Vertlieidiger verlieben, welchen Auszeichnungen später noch eine grössere Anzahl folgte. 2) Im Jahre 1616 war der erste Auszug in 5, der zweite in 3 Fähnlein getheilt. (Merkle, „Vorarlberg”, I. Band.) 8) In welcher Höhe dieses Contingent auf die 21 Bezirke des Landes anrepartiert war, ist aus Anhang Nr. 6 ersichtlich. 4) Verweigerung wurde strenge bestraft. 5) Merkle, „Vorarlberg”, II. Band, Seite 205.