Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
54 Taxis und Sieberer. Ebenso wurde die allgemein vorzügliche Haltung der Landes-Vertheidiger sowohl vom Erzherzog Carl, als den Commandanten jener Abtheilungen, denen solche zugetheilt waren (Generale Jellacic, Auffenberg u. a.) anerkannt und denselben das Lob schriftlich bekannt gegeben. Im Jahre 1801 wurde das sich bisher aus Tyrol ergänzende Infanterie- Regiment Nr. 46 mit der Ergänzung an das Venezianische überwiesen und angeordnet, dass, „um die hieraus entstehende Lücke zu ergänzen und uin die so nothwendige Errichtung einer stehenden Landes-Truppe in Tyrol auf eine dem Geiste der Landes-Einwohner mehr entsprechende Art zu veranstalten”, die Tyroler und Kurz’schen Jäger ') (ehemals D’Aspre) miteinander vereinigt und daraus ein für Tyrol beständig bestimmtes Jäger-Regiment formiert werde8). Dieses Regiment, welches den Namen „Tyroler-Jäger-Regiment”, sowie auch den des Inhabers, FML. Marquis Chasteler, führte, sollte durch freie Werbung compietiert werden und hatten die Stände die Verpflichtung zu übernehmen, wenn erstere nicht ausreichen sollte, Sorge zu tragen, dass das Regiment immer im completen Stande erhalten werde. Die Offlciers-Stellen sollten soviel wie möglich mit Landeskindern besetzt werden. Von dem Regimente Neugebauer Nr. 46, sowie von Le Loup-Jägern (niederländisches Jäger-Corps) waren alle in diesen dienenden Tyroler zu dem neuen Jäger-Regimente zu übersetzen. Durch das kaiserliche Miliz-Patent vom 28. Mai 1802 (beziehungsweise das Ergänzungs-Patent vom 28. April 1804) wurde unter Festhaltung der Maximalstärke der vier Zuzüge mit 20.000 Mann, über welche Rollen anzulegen waren, bestimmt, dass hievon nur die zwei ersten Zuzüge mit 10.000 Mann organisiert, bewaffnet und in den Waffen geübt werden sollten. Die andere Hälfte hatte theils zur Verstärkung, theils zur Ablösung der ersten zwei Aufgebote zu dienen. Die Pflicht, beim Zuzuge zu dienen, erstreckte sich nicht nur auf alle Mitglieder der steuerbaren, sondern auch auf jene der hilfeleistenden Classe 3) aus allen vier Ständen und hatte die Auswahl nach dem mit dem Gesetze vom Jahre 1784 festgesetzten Eusse der 5000 Steuerknechte zu erfolgen. Jeder einrollierte Landes-Vertheidiger hatte in jedem Zuzuge zwei, also zusammen acht Jahre zu dienen; damit aber nicht auf einmal ganz ungeübte Mannschaft in die ersten zwei Zuzüge eingereiht werde, wurde angeordnet, dass vom Jahre 1808 an jedes zweite Jahr nur je ein Jahrgang entlassen werde. Im Falle eines Krieges hatte der eigentliche Feld-Zuzugsdienst drei Monate zu dauern 4). Die 10.000 Mann des ersten und zweiten Auszuges wurden in 4 Land- Miliz-Regimenter á 2 Bataillone eingetheilt. Jedes Bataillon formierte 6 Compagnien, welche je nach der Bevölkerungsdichtigkeit der betreffenden Gerichte einen Stand von 150 bis 300 Mann hatten. Das 1. Land-Miliz-Regiment hatte sich zu ergänzen aus dem Ober- und Unter-Inn-Thal und war 2948 Mann stark ; das 2. Regiment: Wipp-Thal, Puster- Thal, Eisack und Stift Brixen 2314 Mann; das 3. Regiment: Vintschgau, Burggrafenamt und Etsch-Thal 2330 Mann; das 4. Regiment: Stift Trient und Welsche Confinen 2458 Mann. x) Aus Freiwilligen bestandene Corps. (Siehe II. Bd., Seite 512 und 514.) 2) K. A., H. K. R. 1801, 9, 332. 3) Hiezu gehörten alle ledigen Dienstleute, Knechte und Einwohner, sowie jene Personen, die sich in Tyrol aufhielten, den Landesschutz genossen und ansässig werden wollten. Beide Kategorien konnten sich durch einen waffenfähigen Mann vertreten lassen. G-esetzlich befreit waren: Staatsbeamte, Gerichts-Obrigkeiten, die Vorsteher der Gemeinden, die Geistlichkeit und Leute im Alter unter 18 und über 50 Jahre. — 1804 wurde angeordnet, dass, wo die Auswahl noch nicht durchgeführt sei, selbe durch das Los zu erfolgen habe. 4) Hin- und Hermarsch auf die angewiesenen Vertheidigungsposten, welche nicht vor Eintreffen der Ablösung verlassen werden durften, nicht eingerechnet.