Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - Der bestandene Militär-Grenz-Cordon

706 Knöpfen vorgeschrieben, doch durften die alten Sorten ausgetragen werden. Ersteren war auch das Tragen von Caputröcken gestattet. Als Kopfbedeckung wurden von der Mannschaft statt der Casquets Csakos getragen, von den Officieren jedoch die Hüte, als für den Dienst beim Cordon „angemessener”, beibehalten1). Später — 1811 — wurde jedoch auch für diese der Csako vorgeschrieben1 2) und galten im übrigen die für die Infanterie gütigen Bestimmungen. Die Officiere hatten jedoch keine Feldbinde zu tragen. Die Bewaffnung der Mannschaft bestand in Feuergewehren und dem Infanterie -Unt er offici er s- S ab el3). Dieser neu organisierte Cordon zählte nicht zu den in die Ordre de bataille der Armee eingereihten Truppenkörpem, sondern bildete nach wie vor nur militärisch organisierte und adjustierte Abtheilungen für den Sicherheits­dienst. Im Jahre 1830 wurde an dessen Stelle die Errichtung eines nicht mili­tärischen, jedoch bewaffneten Corps unter der Benennung „Grenzwache” angeordnet, welche, in Compagnien eingetheilt, aus „Grenzjägern” mit der erforderlichen Zahl von Unterofficieren bestand; statt der Officiere waren Grenz-Commissäre eingetheilt. Diese Grenzwache übernahm nun alle bisher von dem Militär-Grenz-Cordon, beziehungsweise den Grenz-Aufsehem4 5) gehand- habten Dienste. Es wurden sohin in den Jahren 1830—1834 alle Cordons-Abtheilungen, mit Ausnahme jener in Galizien, deren Zahl aber auf zwei herabgesetzt wurde, aufgelöst, ebenso alle bis dahin bestandenen Abtheilungen der Grenz-Aufsicht (Zoll-, Tabak- und Salz-Grenz-Aufseher) aufgelassen6). Endlich wurden 1835 die beiden in Galizien verbliebenen Abtheilungen, von welchen eine in der Bukowina dislociert war, in eine vereint, welcher bei Belassung in dieser Provinz nunmehr ein mehr sanitäts-polizeilicher Dienst an der Grenze gegen die Moldau zufiel6), zu welchem auch aushilfsweise Ab­theilungen des 1. Garnisons-Bataillons herangezogen werden konnten. In dem letztgenannten Jahre wurde auch eine „Gefällenwache” er­richtet, welche Ende 1842 mit der erwähnten Grenzwache vereinigt wurde und die Benennung „Finanzwache” annahm7 *). Diese Finanzwache war ebensowenig wie die frühere Grenz- und Gefällenwache in irgend einem Militär-Verbände, sondern ausschliesslich den Cameral-Behörden und in letzter Instanz der k. k. Hofkammer (dem späteren Finanz-Ministerium) untergeordnet, nur war dieselbe militärisch uniformiert und bewaffnet. Aus der verbliebenen Abtheilung des Militär-Grenz-Cordons in Galizien wurde 1843 das „1. Bukowinaer Cordons-Bataillon” formiert, gleich­zeitig das bestandene 1. Garnisons-Bataillon in das „2. Bukowinaer Cordons-Bataillon” umgewandelt. Dieser Grenz-Cordon unterstand dem jeweiligen Militär-Commandanten in der Bukowina, welchem bezüglich dieser beiden Bataillone die Befugnisse eines Inhabers eingeräumt waren9). 1) K. A., H. K. B. 1808, D. 1, 48/181. 2) Nach, einer Verordnung vom Jahre 1811 durften Officiere des Cordons, welche wegen schwerer Kopfwunden den Csako nicht zu tragen imstande waren, sich des für die Grenadier-Ofiiciere vorgeschriebenen Hutes bedienen. 3) Bisher hatten die Cordonisten Säbel ohne Bügel getragen. 4) Siehe Seite 701. 5) Ebenso die an den Grenzen des lombardisch-venezianisehenKönigreiches activiert gewesene „Forza attiva di Finanza”. 6) Der Stand dieser Abtheilung betrug in vier Compagnien 1082 Köpfe. 7) Mit der Aufstellung dieses Corps wurden alle bis dahin unter verschiedenen Benennungen bestandenen oder nach einzelnen Gefällen gesonderten Aufsichts-Organe, insoweit sie nicht schon durch die Errichtung der Grenzwache ausser Wirksamkeit ge­treten waren, aufgelassen. 8) Als solche fungierten 1844—1848 Blagoevich, Emerich Freiherr von, FML.; 1848 Malkowsky Edler von D ammwalden, Ignaz, FML.; 1849—1804 Ulrich von Ulrichs­thal, Franz, FML.; 1854—1855 Chavanne, Franz Edler von, FML.

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