Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Sicherheits-Truppen - Der bestandene Militär-Grenz-Cordon
Organisation. Kurze Zeit nach dem Hubertsburger Frieden wurde an den Grenzen von Ober-Oesterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien, beziehungsweise gegen Bayern, Sachsen und Preussisch-Schlesien, ein „Militär - Cordon” aufgestellt, welchem hauptsächlich die Hintanhaltung der ziemlich überhandgenommenen Desertion oblag, daher derselbe mitunter auch „Deserteurs- Cordon” genannt wurde. Zu demselben wurden anfänglich solche Leute genommen, die mit der sogenannten „Invaliden-Sustentation” (4Kreuzer täglich) betheilt waren; später wurde derselbe jedoch durch solche Mannschaft ergänzt, welche wegen leichterer körperlicher Gebrechen nicht mehr bei den Regimentern fortkommen konnten, also „Halb-Invalide”'). Zur Ober-Aufsicht wurden in Böhmen zwei, beim mährisch-schlesischen Cordon ein Stabs-Officier angestellt, von welchen die beiden ersteren ihre Amtssitze zu Trautenau und Haslau (bei Asch)2), letzterer zu Teschen hatte; der oberösterreichische Cordon war von einem Hauptmann befehligt; allen war eine kleine Zahl von Oberofficieren beigegeben. Die Stärke dieser Cordons war für Böhmen mit circa 800, Mähren und Schlesien mit 300, Ober-Oesterreich mit etwas über 200 Mann normiert. Die Mannschaft wurde nach dem für Garnisons-Regimenter normierten Russe bezahlt und verpflegt. In den Jahren 1771-—1774 wurde in den genannten Provinzen, ferner in Nieder-Oesterreich, Steyermarlc, Kärnthen und Krain ein zweiter Grenz-Cordon errichtet, welchem vorwiegend gefällämtliche Agenden, als: Hintanhaltung der Ein- und Ausfuhr verbotener Waren, Waffen, Pferde u. s. w. übertragen waren. Dieser Cordon hiess, da auch seine Bezahlung aus den Bancal-Einkünften erfolgte, „Bancal-Cordon” (mitunter auch „Mauth-Cordon”) und war kein militärischer Körper, durfte jedoch auch durch Abgabe von Halb-Invaliden seitens der Regimenter completiert werden3). Die betreffende Mannschaft wurde jedoch bei ihren Stammkörpem vollständig in Abgang gebracht und auch im Palle der Invalidität von Seite des Bancale in die Versorgungs-Gebühr übernommen. Die Stärke dieses Cordons war 1779 wie folgt normiert: Corporale Gemeine Corporale Gemeine Zusammen z u Fuss b.e ritten Mann Böhmen ..................... 135 377 30 3 0 572 Mähren..................... 13 46 3 1 | 239 Schlesien................. 39 119 9 9 N ieder-Oesterreich . 14 77 6 12 109 Ober-Oesterreich4) . 75 237 7 7 326 Steyermark .... 27 84 10 8 129 Kärnthen................. 30 126 10 9 181 Krain......................... 71 237 17 17 342 Zusammen . . 410 1303 92 93 1898 *) Nach einer Verordnung vom Jahre 1777 sollten die an den Cordon abzugebenden Leute ,,noch gut zu Fuss sein, kein blödes Gesicht” — was dem damaligen Sprachgebrauch entsprechend, nicht kurzsichtig bedeutete — und gutes Benehmen haben. 2) Kam später nach Liebenstein. 3) Es durften die Leute hiezu nicht commandiert, sondern nur freiwillig sich Meldende genommen werden. *) Sammt dem Salzkammergut und dem neu erworbenen Inn-Viertel.