Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
45 Letztere sorgte auch für die Beschaffung der Monturen, wofür dem Manne jedoch ein Abzug gemacht wurde. Mit fiücksicht auf die verschiedenen Dienstleistungen ’) und die damit verbundenen Gebühren, sollte alle zwei Jahre ein Wechsel der Garnisonen stattfinden2). Im Jahre 1704 erliess Kaiser Leopold I. unter dem 29. Mai eine neue Zuzugs-Ordnung für das Tyroler Landes-Aufgebot, welche jedoch in den Grundzügen von den bisherigen Institutionen sich wenig unterschied. An die Spitze des gesamtsten Landes-Vertheidigungswesens wurde ein kaiserlicher General gestellt, welcher vorübergehend den Titel „Militär- Director für Tyrol und die vorderösterreichischen Lande” führte8). Diesem zur Seite stand wie früher der Defensions-Batk und die in den bedrohten Districten sich bildenden Schutz-Deputationen; letztere hatten im allgemeinen nur eine berathende Stimme und hauptsächlich für die Verpflegung und Unterkünfte der Aufgebote, sowie der kaiserlichen Truppen, deren Mitwirkung bei Vertheidigung des Landes zugesichert war, zu sorgen. Die Contingente der 18 Districte oder Viertels-Hauptmannschaften konnten nach der hinausgegebenen Instruction, welche im allgemeinen sich an die Zuzugs-Ordnungen von 1605 und 1647 hielt, bei Festbaltung der Eintheilung in drei Auszüge, sowie der Maximalstärke von 20.000 Mann, wozu im Palle höchster Gefahr der Landsturm (das Aufgebot aller waffenfähigen Männer vom 16. bis 60. Lebensjahre) zu treten hatte, zur wechselseitigen Unterstützung und zum Schutze bedrohter Punkte innerhalb des ganzen Landes verwendet werden4); eine Verwendung des Aufgebotes ausser Land war nirgends vorgesehen. Zum ersten Aufgebot sollten die tauglichsten, im Schiessen geübteren Leute genommen werden, alles mit guten Gewehren (Stutzen) versehen 6). Bei jeder Compagnie wurden 1 bis 2 „tapfere” Lieutenants, 1 Fähnrich, dann 1 bis 3 Feldwebel eingetheilt6). Bis zum wirklichen Auszuge sollte die eingeschriebene Mannschaft wie bisher an Sonn- und Feiertagen in den Waffen geübt ■werden, wobei die Mannschaft zu erinnern war, im Ernstfälle jede Munitions-Verschwendung zu vermeiden. Die Viertels-Hauptleute hatten die Zuzüge zu regeln. Die Disposition über die Verwendung des Aufgebotes oblag dem Land-Obristen 7) im Einvernehmen mit dem im Lande commandierenden kaiserlichen General (Militär- Director) und dem Defensions-Bathe. In Abänderung des bisher bestandenen Signalisierung»- und Alarm- zeicheu-Svstems wurde ein vielverzweigter Boten- und Laufzettel-Dienst eingeführt8). Zur Vermehrung der Kräfte der Landes-Vertheidigung und Unterstützung derselben durch ständige Formationen wurde nunmehr auch die Aufstellung geworbener „Scharfschützen - Compagnien” beschlossen. Deren Zahl wurde mit 10 festgesetzt9), jede sollte 3 Officiere und 200 Mann !) Tkeilweise wurde dasselbe später auch zu Cameral-Dienstleistung, Verhinderung der Contrebande und der Mautschwärzungen verwendet.-) lieber die weiteren Schicksale dieses Truppenkörpers siehe II. Band, Seite 407. 3) Biese Stelle wurde auf Verlangen der Stände bald wieder aufgehoben, 1707 aber erneuert creiert, doch leitete der betreffende General auch alle das Militärwesen im allgemeinen, reguläre Truppen, Durchmärsche u. s. w. betreffenden Angelegenheiten und war auch dem Hof kriegs rath unterstellt. 4) Siehe Anhang Nr. 2. 5) In Ermanglung solcher konnten auch Hausgewehre oder Spiesse in Verwendung genommen werden. ö) Jeder Compagnie war ein Wagen zur Mitführung von Proviant und Munition bewilligt. 7) Als solcher fungierte wieder der Viertel-Hauptmann von Trient und den Welschen Confinen, damals Obrist Franz Maria Graf Lodron. 8) Die Erfahrungen des vorjährigen Feldzuges hatten gezeigt, dass durch dasselbe mancherlei Verwirrungen hervorgerufen wurden. 9) Von diesen sollten zwei an der Etsch, Trient und in den Welschen Confinen, eine im Burggrafenamt und Vintschgau, eine im Eisack-, Brixen- und Puster-Thal, drei im Ober- Inn- und Wipp-Tkal, drei in Unter-Inn-Thal sammt Rattenberg, Kitzbüchel und Kufstein, hauptsächlich zur Deckung der Pässe, keinesfalls aber ausser den Grenzen des Landes verwendet werden. (K. A., F. A. 1704, HI, 7.)