Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie
619 Nr. 5 das Gebiet von Galizien, V 6.................................................................................................................................................................................................................................. „ 7 das Gebiet von Steyermark, Kämthen, Krain und Küstenland, „ 8 „ „ „ Croatien und Slavonien, ,, 9 „ „ „ Dalmatien, „ 10 „ „ „ Siebenbürgen. Die bestandene General-Gendarmerie-Inspection wurde 1868 aufgelassen und an deren Stelle für den Umfang der im ßeichsrathe vertretenen Königreiche und Länder ein ,,Gendarmerie-Inspector” systemisiert, welchem jedoch nur mehr der militärische Befehl und die disciplinäre Strafgewalt, dann die Personal-Angelegenheiten der Offleiere zukamen. Alle übrigen Agenden der erstgenannten Behörde Übergiengen an das k. k. Landes-Yertheidigungs-Ministerium1). Die in Croatien und Siebenbürgen bestandenen Gendarmerie-Abtheilungen wurden bis zur definitiven Entscheidung über den Fortbestand derselben dem Beichs-Kriegs-Ministerium unterstellt. Wie in der Armee überhaupt, so traten auch bei der Gendarmerie nach dem Jahre 1868 mehrfache Aenderungen in der Adjustierung ein, so: Einführung des Hutes nach dem neuen Muster für die Jäger-Truppe, der Waffenröcke mit einer Beihe Knöpfe, der dunkelgrünen Blousen, der Lagermütze aus blaugrauem Tuche mit krapprothem Passepoil, des schwarzlackierten Leibriemens u. s. w. Die Officiere verloren die Patrontasche und hatten den Infanterie- Officiers-Säbel zu tragen. Als Bewaffnung erhielt die Gendarmerie kurze Hinterlad- (Extra-Corps-) Gewehre mit Stich-Bajonnett. Mit 1. Januar 1872 erfolgte eine Begelung der Gebühren der Gendarmerie in der Weise, dass selbe jährlich bemessen wurden, und zwar für den Wachtmeister mit 600 Gulden, den Führer mit B00 Gulden, den Gendarmen mit 400 Gulden. Ausserdem erhielt die Mannschaft für eine in der Gendarmerie in zufriedenstellender Weise zurückgelegte Dienstzeit von 3, 6,12, beziehungsweise 18 Jahren eine Diensteszulage von 50, 100, 150, beziehungsweise 200 Gulden. In Bezug auf innere Organisation wurden 1872 bei den Landes- Gendarmerie-Commanden Nr. 2, 3, 5 und 9, 1873 bei jenen Nr. 1, 4 und 7 die Flügel- und Zugs-Commanden aufgehoben und hatten an deren Stelle von Officieren befehligte „Abtlieilungs-Commanden” zu treten. Die Gliederung der Gendarmerie hatte sich nach den Bestimmungen vom Jahre 1873 an die politische Eintheilung anzuschliessen und am Sitze einer jeden politischen Landes-Behörde ein ,,Landes - Gendarmerie- Commando” zu bestehen. Diesemnach hatten nunmehr zu fungieren die Landes-Gendarmerie- Commanden: Nr. 1 ZU Wien ................ . . für Nieder-Oesterreich, 2 Prag ................ Böhmen, „ 3 Innsbruck. . . Tyrol und Vorarlberg, 4 Brünn .... Mähren, » 5 55 Lemberg . . . Galizien, 6 J5 Graz ................ Steyermark, n 1 Triest .... Istrien, 9 Zara ................ Dalmatien, „ 11 Linz ................ Ober-Oesterreich, „ 12 Laibach .... Krain, „ 13 Czernowitz . . die Bukowina, „ 14 Klagenfurt . . Kärnthen, ,, 15 Troppau . . . Schlesien, „ 16 55 Salzburg . . . Salzburg. *) Damals noch ..Ministerium für Landes-Vertheidigung und öffentliche Sicherheit” genannt.