Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

40 Im Laufe des 30jährigen Krieges wurde Tyrol, abgesehen von der Lehde mit Graubündten im Jahre 1622, an welcher circa 3500 Tyroler unter Christian Jakob Liechtenstein und Christian Fuchs theilnahmen x), nur in den Jahren 1632 und 1647 von directer Kriegsgefahr bedroht2); mehr litt dasselbe jedoch durch die vielfachen Durchzüge kaiserlicher und spanischer Truppen. Im Jahre 1632 wurde zum Schutze der Nord-Grenze das Aufgebot im Inn-Thale und den drei Herrschaften (Kattenberg, Kufstein, Kitzbüchel) ein­berufen und unter Commando des Obrist-Feldhauptmannes Grafen Hieronymus Lodron zur Besetzung der Grenz-Pässe verwendet, insbesondere von Ehren­berg, wo Erzherzog Leopold selbst die Defensions-Anstalten leitete und auch mehrere Angriffe Bernhard’s von Weimar glücklich abschlug. Eine bis Füssen vorgerückte Abtheilung von 800 Tyrolern wurde dort zum grossen Theile gefangen ; doch leistete das Aufgebot an den Pässen dem weiteren Vordringen der Feinde standhaften Widerstand. Als eine weitere Verstärkung der Landes-Vertheidigungs-Anstalten, welche jedoch weniger Tyrol als den Vorlanden zugute kam, können die in den Jahren 1631—1635 durch den Erzherzog Leopold, beziehungsweise die Stände aufgestellten geworbenen Kegimenter zu Fuss Wolkenstein, Wolfsegg, Arco und Liechtenstein betrachtet werden s). Unter der Regierung der Erzherzogin Claudia Felicitas (Witwe Leopold’s), erfuhr das Aufgebotsw'esen im Jahre 1636 eine wesentliche Aenderung, indem sie im Einvernehmen mit den Ständen verordnete, dass an Stelle des dreifachen Zuzuges in Hinkunft vier „Land-Miliz-Regimenter” in der Gesammtstärke von 8000 Mann zu formieren seien4), für welche die Cadres schon im Frieden permanent zu unterhalten und die entsprechenden Vorbereitungen zur raschen Completierung für den Fall der Gefahr zu treffen waren. Die Aufbietung des Landsturmes (aller Wehrfähigen im Falle äusserster Gefahr) sollte nach wie vor im Sinne des Land-Libells stattfinden. Diese Ein­richtung der Landes-Vertheidigung erhielt sich, obwohl wiederholt vorüber­gehend sistiert und später ergänzenden Veränderungen unterworfen, in den Haupt-Grundzügen doch bis zum Jahre 1805 5). Bei dem Umstande, als Tyrol in der zweiten Hälfte des 17. Jahr­hunderts von Feindesgefahr nicht directe bedroht war und bei der geringen Unterstützung, welche die Stände jeweiligen Forderungen der Regierung um Bewilligung der erforderlichen Geldmittel für Zwecke der Landes-Ver- theidigung zutheil werden Hessen, waren, wie die Erfahrungen der späteren Jahre lehren, zumeist so gut wie keine Vorsorgen für die Completierung der Regimenter getroffen, so dass in den verschiedenen Kriegen im 18. Jahr­hunderte immer auch auf die gleichzeitige Einberufung der Zuzüge, dann des Landsturmes nach dem alten Fusse zurückgegriffen werden musste. Die wesentlichsten Bestimmungen über die Einrichtung dieser Regimenter waren folgende: Das erste Regiment war aus den Mannschaften des Ober- und Unter-Inn-Thaies, inclusive der drei Herrschaften 6) zu bilden; а) Egger, II. Rand, Seite 333 2) Anlässlich des Mantuaner Erbfolgestreites fanden wohl 1629 auch Kriegs-Vorbe­reitungen statt, welche sich jedoch auf die Entsendung von 200 Mann an die Grenze be­schränkten. 3) 1639 wurde in ähnlicher Weise des Regiment Aescher aufgestellt. (Siehe auch II. Band, Seite 53, 60, 61 u. 76.) 4) Auch sollten 200 Mann an Cavallerie unterhalten werden, wovon es jedoch später sein Abkommen hatte. 5) Im Jahre 1664 erscheint eine Verfügung getroffen, nach welcher diese Institution, vornehmlich wegen der grossen Kosten, die damit verbunden waren, aufgehoben und alle Anstalten zur Landes-Vertheidigung wieder auf das Li bell von 1511 zurückgeführt werden sollten. Jedoch schon 1665 verlangte Kaiser Leopold I., welcher nach dem Tode des Erzherzogs Sigmund Tyrol für dauernd mit den übrigen Erblanden vereinigt hatte, die Wiederherstellung der Regiments-Organisation, was auch nach langem Zögern seitens der Stände im Principe angenommen wurde. Ebenso wurde 1704, dann 1796—1799 von der Formierung dieser Regimenter abgesehen. б) Rattenberg, Kufstein und Kitzbüchel.

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