Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
38 Schlosses bestimmte Compagnien unter dem Namen „Compagnia deli’ arma bianca” und „Compaguia dei fucilieri” *). . Die Mannschaft wurde durch freiwillige Einrollierung aus der Prätur gewählt: beide Compagnien zusammen hatten später einen Stand von 300 Mann und standen unter einem Hauptmann. Nachdem auf dem General-Landtage, welcher durch Kaiser Maxi- inili an als Regenten der habsburgischen Erblande 1B18 zu Innsbruck abgehalten wurde, die Verpflichtung zu wechselseitiger Unterstützung aller Erblande bei Kriegsgefahr im Principe ausgesprochen worden war, hatte das Land Tyrol anlässlich der Kriege gegen die Türken in der Mitte des 16. Jahrhunderts bald und zu wiederholtenmalen Gelegenheit, obwohl nicht directe bedroht, seinen Patriotismus und seine Opferwilligkeit durch mitunter nicht unbedeutende Beitragsleistung zu den Kriegssteuern, sowie durch Absendung von Aufgebots-Abtheilungen bis zu 3000 Mann zu bethätigen. Andererseits blieb aber das Land in jenen Fällen, wo es direct bedroht oder in einen Kampf verwickelt war, von der zumeist sehr schwachen Unterstützung durch kaiserliche Truppen abgesehen, vorwiegend auf seine eigene Kraft angewiesen. Nach Beendigung des Schmalkaldischen Krieges, in welchem der Landsturm unter dem Obrist-Feldhauptmann Casteialt das Vordringen der Feinde in das Inn-Thal verhindert hatte, wurde 1B51 die Zuzugs-Ordnung dahin ergänzt, dass das Land in zwölf Viertel abgetheilt wurde, an deren Spitze je ein Viertel-Hauptmann gestellt wurde und hatte jedes Viertel zunächst selbst sich zu vertheidigen2). Zu diesem Zwecke iiatte der Viertel- Hauptmannn Gewalt, im Falle der Gefahr, bis zu 2000 Mann aufzubieten; reichte dieses Aufgebot nicht hin, so rief er die benachbarten Viertel zu Hilfe. Bei grosser Gefahr hatte der Obrist-Feldhauptmann das allgemeine Aufgebot einzuberufen und die Leitung der Vertheidigungs-Anstalten an dem bedrohten Punkte selbst zu übernehmen; auch wurde demselben für diesen Fall ein Kriegsrath an die Seite gestellt, welcher aus zehn Personen (zwei von der Regierung und zwei von jedem der vier Stände) zu bestehen hatte. Mehrfache Veränderungen erfuhr das Aufgebotswesen durch die im Jahre 1605 von Erzherzog Maximilian erlassene neue „Zuzugs-Ordnung”. Eine der wesentlichsten Bestimmungen oder Aenderungen bestand darin, dass das ganze Aufgebot nicht mehr in vier, sondern nur in drei Zuzüge zu 10.000, 15.000 und 20.000 Mann getheilt wurde. Die Leitung des Aufgebotes und des ganzen Vertheidigungswesens überhaupt oblag dem Obrist-Feldhauptmann, als welchen der Erzherzog den Obrist Gaudenz von Madruzzo (Madrutsch) bestellte; ihm zur Seite stand ein aus angesehenen Männern, zumeist Vertretern des Adels, zusammengesetzter Beirath oder Kriegsrath von zehn Personen 3). Ersterer, Obrist Madruzzo, war zwar directe an den Landesfürsten gewiesen, in dessen Abwesenheit an die österreichische Regierung, war jedoch berechtigt, in dringenden Fällen selbständig zu handeln. Zur rascheren Durchführung des Aufgebotes, sowie um zu vermeiden, dass dasselbe erst im Augenblicke der Gefahr zusammengestellt werden müsste, wurden die Wehrfähigen schon im Frieden gemustert, in die Ausx) „Arma bianca” bedeutet Seitengewehr, „Fucilieri”, Füsiliere; es scheint also die Mannschaft der erstgenannten Compagnie gar nicht mit Feuergewehren ausgerüstet, gewesen zu sein, was auch daraus hervorgeht, dass selbe 1746 den militärischen Eid der Treue für Maria Theresia verweigerten, wenn sie nicht die Erlaubnis zum Tragen der Gewehre bekämen. Iliese Compagnien waren sohin eine Art irregulärer Besatzungs- (Garnisons-) Truppen und wurden im Laufe des österreichischen Erbfolgekrieges aufgelöst. (Oesterreichischer Erbfolgekrieg, I. Band, 1. Theil, Seite 394.) 2) Diese Viertel waren : Nonsberg, Judicarien, oberes Etscli-Thal, unteres Etsch- Thal, Burggrafenamt, Vintscligau, Ober-Innthal, Unter-Innthal, die 3 Herrschaften (Rattenberg, Kitzbüchel, Kufstein), Wipp-Thal, Bisthum Brixen und Puster-Thal. (Egger, a. a. O . JE. Band, Seite 164.) 3) Darunter der Landes-Hauptmann, der Land-Comthur in der Balley an der Etsch, die Freiherren von Wolkenstein, Welsberg, Tiiurn, der Salzmayer (Salinen-Director) von Hall u. a.