Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

35 unter Hauptmann Bonomo, im Vereine mit Grenzern unter Hauptmann Je sick, den ersteren in einigen kleineren Affairen Verluste beibrachten. Im Jahre 1805 wurde diese Miliz in 2 Bataillone ä 500 Mann formiert'), welche Bahnen erhielten, die mit dem kaiserlichen Adler geziert waren. Das erste derselben wurde wie bisher als „Territorial-Miliz” benannt und erhielt den Major Peter von Frankolsberg als Commandanten; das zweite, die „Stadt-Miliz”, stand unter dem Hauptmann Xaverio di S. Giuliani. Als 1808 in den übrigen Erblanden die Institution der Reserve und Landwehr ins Leben gerufen wurde, ergieng an die Bewohner von Triest die Aufforderung1 2 3), „obwohl dieselben grundsätzlich zum Militärdienste nicht verpflichtet seien8), wenn die allgemeine Sicherheit der Erbstaaten es erfordere, sich freiwillig an der Landwehr zu betheiligen”, wobei der weitere Antrag gestellt wurde, „von einer völligen Repartition hiezu abzusehen, da man über­zeugt sei, dass die Bewohner der Stadt und ihres Gebietes aus allen Classen und Ständen freiwillig herbeieilen würden, an dieser Anstalt theilzunehmen”. Diese Landwehr sollte verpflichtet sein, in Abwesenheit des Militärs die Wachposten bei Magazinen, Spitälern und öffentlichen Anstalten zu beziehen, Transporte von Lebensmitteln und Munition, sowie Arrestanten zu escortieren. Diejenigen, welche sich freiwillig eintheilen Hessen, wurden in zwei Bataillone formiert und nahmen beide, jenes der Stadt befehligt von Major Paul Graf Brigido, das zweite, das Temtorial-Bataillon, unter Major Raimund Graf Thurn, an den Kriegs-Ereignissen des Jahres 1809 im Vereine mit kaiserlichen Truppen (Brigade Zach) auch ausserhalb des engeren Heimats- Gebietes ehrenvollen Antheil4 5) und zeichneten sich speciell bei der Ver- theidigung der Stellung bei Prewald aus. Ersteres trug lichtblaue Beinkleider, einen grauen Wamms mit rothen Aufschlägen und Kragen, gelben Knöpfen, dann einen runden Hut mit weiss- rother Cocarde. Das Bataillon des Gebietes behielt die bisherige (landes­übliche) Kleidung bei. Als Triest nach dem Frieden von Schönbrunn unter französische Herrschaft trat, wurde die bisherige Miliz (Landwehr) aufgelöst, dagegen eine Bürgerwehr in zwei Bataillonen organisiert6). 4. TyrolG). In den älteren Zeiten hatte das Defensionswesen in Tyrol theils Aehn- lichkeit mit dem alten Heerbanne, insofern die Pflicht zur Vertheidigung auf dem Grundeigenthum ruhte, theils mit dem späteren Feudal-System, indem auch das Aufgebot der Tyroler nur zur Defension innerhalb der Landes­grenzen verpflichtet, und weil auch nur eine bestimmte Zeit (ein Monat ohne Sold) zum Dienste bestimmt war, wobei jedoch schon eine Ablösung der zum Dienste im Felde verwendeten Mannschaften vorgesehen war 7). Der Adel war verpflichtet, einerseits unter Führung des Grafen von Tyrol, den Kaiser in einem Reichskriege zu unterstützen, anderseits auf den 1) Details über die Standesverhältnisse siebe Löwenthal, II. Band, Seite 54. 2) Rundschreiben des Erzherzogs Johann und des innerösterreichen Commissars Grafen Saurau vom 28. Juli 1808. 3) Diese Befreiung vom Militärdienste gründete sich auf ältere Privilegien, welche schon anerkannt wurden, als Triest sich freiwillig unter die österreichische Herrschaft gestellt hatte, und erfolgte hier weder eine Anwerbung, noch Stellung von Land-Recruten. Auch gelegentlich der Einführung der Conscription blieb Triest hievon ausgenommen, und wurde diese Befreiung erst 1852 aufgehoben. 4) Beide Bataillone werden mitunter auch als ,.Tricster Frei-Jäger-Corps”bezeichnet. 5) Ueber die weiteren Schicksale dieser 1818 nach der Wiedervereinigung mit Oesterreich neu organisierten Territorial-Miliz siehe den Abschnitt: „Landes-Ver­theidigungs-Institutionen 1813—1868”. 6) Um Missverständnissen vorzubeugen, wird bemerkt, dass Vorarlberg in den älteren Zeiten zu Vorder-Oesterreich gerechnet wurde, daher die dasselbe betreffenden Institutionen in dem folgenden C apitel aufgeführt erscheinen. Erst vom 19. Jahrhundert an wird dasselbe mit Tyrol vereint beschrieben. 7) Meynert, „Geschichte des Kriegswesens und der Heerverfassung in Europa”. I. Band, Seite 103 (basiert auf: „Historisch-statistisches Taschenbuch für Süd-Deutschland”.) 3*

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