Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen
30 Landes-Grenzen und nur, wenn für deren Schutz vollständig gesorgt wäre, im Nachbarlande Kärnthen, keinesfalls aber anderswo verwendet werden. Dieses Begiment erscheint als „st eye rische Landschafts- Dragoner”1), jedoch nur mit einem Soll-Stande von circa 400 Mann ausgewiesen und nahm 1704 an dem für die kaiserlichen Waffen ungünstigen Gefechte bei St. Gotthard theil. Es war zwar unter die Befehle des Generals Hannibal Heister, Amtsverwalters der Warasdiner-Grenze gestellt, dependierte jedoch von den Ständen und sollte, wenn die Gefahr für das Land abgewendet wäre, aufgelöst, aber niemand zu anderen Begimentern eingetheilt werden. Im Jahre 1705 jedoch wurde dasselbe in das Dragoner-Begiment Breuner incorporiert2). Die Aufgebote von Kärnthen und Krain sollten zum Schutze einer etwaigen Invasion der Küsten-Gebiete an den Grenzen des Görzischen zusammengezogen werden s). Im folgenden Jahre wurden an der steyemiärkischen Grenze eine Beihe von Verschanzungen angelegt und durch Theile des Aufgebotes besetzt, während die Bürger den Schutz der Städte und Märkte, der Adel jenen der vertheidigungs- fähigen Schlösser übernahm 4). Kärnthen und Krain jedoch weigerten sich, unter Hinweis auf die völlige Erschöpfung ihrer Mittel, Steyermark, sei es mit Geld oder Kriegsvolk, zu unterstützen. Ebenso lehnte 1734 der Landes-Hauptmann von Steyermark, Graf Budolph "Wagensperg es überhaupt ab, nur einen Vorschlag über die von Kaiser Carl VI. geplante Errichtung einer ständigen Land-Miliz zu erstatten und motivierte dies dadurch, „dass die Grenzen Steyermarks (Inner-Oesterreichs) ohnedies durch die Institution der Militär-Grenze geschützt seien” 6). Seither geriethen die Anstalten zur Landes-Vertheidigung in diesen Ländern immer mehr in Vergessenheit, so dass 1741 anlässlich des Einfalles der Bayern in Ober-Oesterreich mit Mühe einige hundert Jäger und Schützen aufgebracht werden konnten, welche die Pässe gegen Norden und Westen bewachten °), jedoch in der Ausübung ihres Dienstes viel zu wünschen tibrig- liessen. Ebenso baten die Stände von Krain 1741, von einem allgemeinen Aufgebot abzusehen, „da keine Waffen vorhanden, Krain überhaupt keine Schützen, sondern nur herrschaftliche Jäger und etwa einige Wilderer besitze.” „Die Zahl der ersteren sei zu klein, letzteren nicht zu trauen, auch würden die zahlreichen Uebei-gänge über die Karawanken und Steiner Alpen eine beträchtliche Zahl von Vertheidigern erfordern, welche im Lande nicht aufgebracht werden könnte ’).” Im Sinne der pflichtgemässen gegenseitigen Hilfeleistung beschlossen die Stände doch das mehr bedrohte benachbarte Steyermark wenigstens mit Geld zu unterstützen und bewilligten hiezu für die Monate September bis November je 3000 Gulden. Auch 1797, als die französischen Truppen den Boden dieser Länder betraten, waren keinerlei Vorkehrungen in dieser Bichtung getroffen, nur das uniformierte „Grazer Bürger-Corps” versah den Gamisons- und Sicherheitsx) Die Mannschaft war mit einem grün ansgeschlagenen Zwilchkittel bekleidet und trug einen gebrämten Hut. Die Waffen wurden aus dem ständischen Zeughause in Graz beigestellt. Hach dem Entwürfe sollte das Regiment eigentlich als Fuss-Regiment, die Compagnien zu 250 Mann formiert werden. 2) Siehe III. Band, Seite 659. 3) K. A., F. A. 1704, VH, 30>/2. 4) Die Stände von Inner-Oesterreich hatten auch eine Aufforderung an die Studenten der Universität von Graz gerichtet, bei etwaiger Vertheidigung dieser Stadt mit zu wirken. Dieselben sollten ein Corps bilden, welches in vier Cohorten (Compagnien) !getheilt war, deren Anführer namentlich bestimmt wurden. 5) Acten des k. k. Ministeriums des Innern. ,,Militaria”. Fase. VII, C. 3. 6) Am Semmering und Wechsel waren Passsperren errichtet. 7) Bericht des Landes-Hauptmanns Grafen Saurau. (Acten des k. k. Ministeriums des Innern).