Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. ungarische Landwehr

Skizze der Organisation derselben. Durch das Organisations-Statut vom Jahre 1869 wurde die Aufstellung der königlich ungarischen Landwehr-Infanterie nach folgenden Grundsätzen geregelt: Das Staatsgebiet der ungarischen Krone wurde in sechs Landwehr- Districte eingetheilt, und zwar: 1. District diesseits der Donau, 2. jenseits der Donau, 3. diesseits der Theiss, 4. jenseits der Theiss, 5. siebenbürgischer District, endlich 6. croatisch-slavonischer District. 1874 wurde die Districts-Eintheilung dahin geändert, dass die Districte nach den Hauptorten benannt und um einen vermehrt wurden, und zwar: Nr. I Budapest, II Szegedin, III Kaschau, IV Pressburg, V Budapest (Ofner District), später Amtssitz Stuhlweissenburg, VI Klausenburg, VII Agram. Die königlich ungarische Landwehr hatte im Frieden aus 82 Bataillonen Infanterie, wovon vier auf Croatien und Slavonien entfielen, zu bestehen und war dementsprechend das Gebiet der ungarischen Krone in 82 Bataillons- Bezirke, jeder der letzteren in vier Compagnie-Bezirke eingetheilt. Die Landwehr-Bataillone wurden nach den Comitaten (Districten), aus welchen sie sich ergänzten, oder nach der Stadt, in welcher der Stab stationiert war, benannt und unter sich mit fortlaufenden Nummern bezeichnet, z. B. „Königl. ungarisches Budapester Landwehr-Bataillon Nr. 1”. Diese Landwehr-Bataillone standen (sowie die aufgestellten Escadronen) in keinem Zusammenhänge mit den Linien-Regimentern, aus deren Ergänzungs- Rayon sie gebildet wurden. In jedem Landwehr-Bezirk befand sich ein directe dem Districts- Commando unterstelltes Bataillons-Commando (Bataillons-Stab). Das Personale desselben bestand aus: 1 Stabs-Officier als Bataillons- Commandant, 1 Verwaltungs-Officier, zugleich Adjutant, 1 Arzt, 1 Büchsen­macher, 4 Feldwebeln für die Compagnie-Bezirke, dann 1 Unterofficier, 8 Land- wehrmännem1), 2 Officiersdienern. Zur Ausbildung der Landwehr und zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit im Innern war schon im Frieden bei jedem Bataillon im Stabs­orte eine Compagnie präsent aufgestellt. Diese Compagnie wurde zugsweise aus der Mannschaft je einer Com­pagnie formiert und hatten bei Activierung des ganzen Bataillons diese Züge als Stamm zu ihren Compagnien einzurücken. Der Friedens-Stand dieser Compagnien war nicht für alle gleich hoch normiert, wurde 1879 erhöht und betrug von diesem Zeitpunkte an bei den Bataillonen Nr. 1, 11, 18, 30, 58 und 63 circa 100 Mann, bei den Bataillonen Nr. 18, 27, 39, 41, 65 und 80 zwischen 70 bis 90 Mann, bei allen übrigen circa 60 Mann2). Die Recruten wurden bei diesen Compagnien durch höchstens acht Wochen abgerichtet und hatte die nicht zum Dienste bei der präsenten Com­pagnie erforderliche Zahl derselben wieder beurlaubt zu werden. h Bezeichnung für den Soldaten niederster Soldclasse. s) In der Zeit vom 1. October bis 15. März war jener der Landwehrmänner bei allen Bataillonen niedriger; der übrige Chargen-Stand unverändert, 30*

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