Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. k. Landwehr-Infanterie-Regimenter Nr. 1 bis 36
450 1 Ersatz-Cadre, von welch’ letzterem im Mobilisiemngsfalle die Ersatz- Escadron und eventuell der Stabs-Cavallerie-Zug aufgestellt werden. Im Mobilisierungsfalle wird auch noch ein Pionnier-Zug aufgestellt, der übrigens auch im Érieden schon, gelegentlich der Waffenübungen, formiert werden kann und zählt dessen Mannschaft auf den Stand des Regi- ments-Stabes. Ebenso ist der Stand für eine Telegraphen-Patrouille (zwei Unterofficiere und zwei Soldaten) für den Krieg und zu den Waffenübungen schon im Frieden bereitzuhalten. Der Friedens-Stand einer Feld-Escadron ist gegenwärtig mit 4 Officieren, 65 Mann und 51 Pferden normiert1); jener eines Regiments beträgt daher, inclusive Stab (28 Mann und 18 Pferde)* 2) 465 Mann und 331 Pferde. Die Ergänzung des Officiers- und Mannschafts-Standes erfolgt nunmehr nach den für die k. k. Landwehr gütigen Grundsätzen im allgemeinen3). Die Obliegenheiten des Regiments-, Divisions- und Escadrons-Comman- danten analog wie im Heere. Die Recruten des ersten Präsenzjahres erhalten nunmehr ihre erste Aus- büdung durch sechs Monate; an Remonten erhält jedes Regiment jährlich 204 Stück, welche wie bisher in 2 Turnussen ä 5 Monate unter der Leitung des Escadrons-Commandanten abgerichtet werden. Waffenübungen wie bisher. Was die Ausbildung des completierten Regiments anbelangt, so ist dieselbe in allen Zweigen inclusive des feldmässigen Schiessens so durchzuführen, dass das Regiment in der Lage sei, in der Regel vom 19. Activierungstage angefangen, an eventuell stattfindenden grösseren Hebungen der Landwehr oder des k. und k. Heeres theilnehmen zu können. Die k. k. Landwehr-Cavallerie-Regimenter sind im Kriege in analoger Weise wie ein Theü der Cavaüerie-Regimenter des stehenden Heeres als Divisions- oder Corps-Cavallerie zu verwenden. Eine Eintheilung der k. k. Landwehr-Cavallerie-Regimenter in Cavallerie- Brigaden ist weder im Frieden normiert, noch für den Kriegsfall vorgesehen. Seit 1900 unterstehen sämmtliehe berittenen Landwehr-Truppen durch den Land- wehr-Cavallerie-Inspector den Landwehr-Divisions- als Territorial-Commanden. Die Mannschaft der Landwehr-Uhlanen-Regimenter ist gegenwärtig mit Repetier-Carabinem bewaffnet, ausgenommen jene der Stabs-Cavallerie, der Telegraphen-Patrouille, der zwei unberittenen Soldaten des Pionnier-Zuges, endlich der Fahrsoldaten, von welchen erstere mit Revolvern, die Fahrsoldaten mit Werndl-Carabinern betheilt sind. Mit Revolvern sind alle Officiere, die Unterofficiere des Gefechts-Standes4), dann von der Mannschaft die obengenannte bewaffnet. Den Cavallerie-Säbel tragen alle Officiere und sämmtliehe Personen des Mannschafts-Standes5); mit Pionnier-Säbel sind die zwei unberittenen Soldaten des Pionnier-Zuges bewaffnet. Die Adjustierung der Landwehr-Uhlanen ist jenen der Uhlanen des stehenden Heeres gleich, doch tragen nur mehr die Officiere die Regiments- Nummer an den Knöpfen, und sind die Nummern am Brustschilde des Czapka-Adlers nicht weiss, sondern schwarz. Allen berittenen Landwehr-Truppen ist das Tragen von Pelzröcken gestattet. *) Nach den organischen Bestimmungen pro 1894 betrug derselbe nur 8 Officiere, 41 Mann und 38 Pferde. 2) Und zwar: 1 Oberst als Regiments-Commandant, 1 Oberstlieutenant und 1 Major als Divisions-Commandanten, je 1 Subaltern-Officier als Regiments-Adjutant, Pionnier- Officier und Proviant-Officier, 2 Aerzte, 1 Verwaltungs-Officier, 2 Thierärzte, 1 Regiments- Trompeter, 1 Büchsenmacher, 6 Unterofficiere als Hilfsarbeiter und Schreiber, 9 Officiers- diener, dann 3 ärarische und 15 eigene Reitpferde. 3) Siehe Seite 349 bis 350. Eine Zutheilung von Officieren der Cavallerie-Regimenter des Heeres findet nicht mehr statt. 4) Daher ausgenommen: die Rechnungs-Hilfsarbeiter, Curschmiede, Büchsenmacher, Escadrons-Riemer und Fleischhauer. 5) Ausgenommen die Officiersdiener.