Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

24 eine schnellere Sammlung desselben ermöglicht wurde; doch hatten sich alle Waffenfähigen zum allgemeinen Aufgebot, welches auch kurze Zeit später erfolgte, bereit zu halten. An der Enns, insbesondere bei Steyr, sollten grössere Schanzen angelegt werden. Als Commissäre fungierten Graf Johann Weickhard Katzianer und Johann Willinger von der Au, dann Graf Gundacker Starhemberg und Johann Achaz Hacklberger von Hohenberg. Nach dem Siege bei Wien wurde das Landvolk entlassen und blieben nur die ständischen Freiwilligen, welche sich auf die Dauer des ganzen Krieges hatten anwerben lassen, unter Anführung des Johann von Franking noch durch einige Zeit an der Ysper (Ybbs) und in den Verschanzungen. Während des spanischen Erbfolgekrieges wurde 1702, als die feindselige Haltung Bayerns erneuert Vorsichtsmassregeln erforderte, das Hauptaugenmerk wieder auf die Anlage von Verschanzungen gerichtet1), wozu bei 4000 Bauern aufgeboten waren (von jeder Feuerstelle ein Mann), und nur aus einer Anzahl von, von den Herrschaften des Traun- und Hausruck-Viertels gestellten Jägern und Schützen eine Art Schützen-Corps in der Stärke von circa 800 Mann organisiert, welches unter die Befehle des kaiserlichen Obristlieutenants Pankraz von Gückl gestellt wurde. Die Mitglieder desselben wurden mit 14 tägiger Ablösung abwechselnd im Dienste an der Grenze verwendet und nahmen Theile dieses Corps in den ersten Monaten des Jahres 1703 an den Operationen des Corps Schlik theil. (Kämpfe um den Neuburger Wald.) Ende Mai 1703 wurde in den beiden genannten Vierteln am rechten Donau-Ufer das Aufgebot je den fünften Mannes einberufen. Die Musterung ergab circa 6000 Wehrfähige, welche in Compagnien & 500 Mann eingetheilt, mit 14 tägiger Ablösung im Grenzdienste verwendet wurden und sollten die Zurück­gebliebenen sich wenigstens alle Sonntage (Feiertage) in den Waffen üben. Die Erfordernisse zur Sperrung der Donau wurden herbeigeschafft, bei Engelhardszell schwimmende Blockhäuser auf grossen miteinander verbundenen Schilfen errichtet und mit Kanonen versehen, u. s. w. Obwohl die ständischen Ober-Commissäre Freiherr Engl von Wagrein, Freiherr von Hoheneck, Graf Nülz und Castner von Sigmundslust, welche in diesem, sowie in dem folgenden Jahre fungierten, eine rastlose und erfolgreiche Thätigkeit entwickelten und sich mancherlei Verdienste erwarben, so fanden es die Stände über Anrathen des im Lande commandierenden kaiser­lichen Generals Schlik doch für angezeigt, zur rein militärischen Leitung des Aufgebotes wieder die Stelle eines Land-Obristen zu besetzen und wurde hiezu der Obrist des (Regiments zu Fuss Herberstein (1809 als Nr. 50 auf­gelöst), Liebgott Graf Kueffstein, der gleichzeitig ein Landeskind war, ernannt. Infolge vielfacher Klagen über den Mangel an Arbeitskräften der bäuer­lichen Bevölkerung, da, wie erwähnt, ein grosser Theil immer zur Besetzung der Schanzen und zum Dienst an der Grenze absent war, welcher Dienst für die aus entfernten Landestheilen Kommenden mit tagelangen Märschen und dadurch bewirkter verlängerter Abwesenheit vom Hause verbunden war, sowie wegen der sich hiedurch ergebenden vielfachen Fälle von Desertion, richtiger gesagt unerlaubter (Rückkehr in die Heimats-Gemeinde, wurde mit 16. Juli 1703 eine neue Aufgebots-Ordnung erlassen. Nach dieser wurde die Verfügung, dass jede fünfte Feuerstelle einen Mann zu stellen habe, als eine Art (Reserve für die Landes-Vertheidigung, ebenso die Aufbietung des Landsturmes (aller Waffenfähigen) nur für den Fall äusserster Noth aufrecht erhalten1 2). 1) Diese Verschanzungen zogen sich von Mondsee über Frankenburg, Wolfsegg. Geyersberg bis Engelhardszell. Später wurde die Zahl der zum Bau verwendeten Bauern verringert und nur den zunächst gelegenen Gemeinden entnommen, wogegen alle übrigen Feuers teile ii 1 Gulden 80 Kreuzer zur Bestreitung der Kosten der Landes-Vertheidigung erlegen mussten. 2) Vorübergehend wurde Ende Juli auch in den landeinwärts gelegenen Gemeinden das Aufgebot des fünften Mannes im Sinne obiger Bestimmung einberufen, jedoch nur zum Schutze gegen die Ausschreitungen, welche die vielen durchmarschierenden Truppen sich zuschulden kommen Hessen. Nach kurzer Thätigkeit wurde dasselbe wieder entlassen.

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