Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Landes-Vertheidigungs-Institutionen seit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht

345 Da die Landwehr-Truppen einerseits in Rücksicht auf ihre kriegsmässige Formation und Standes-Verhältnisse den Truppen des stehenden Heeres nahezu gleichkommen, anderseits die in den älteren Gesetzen ausgesprochene Be­schränkung der Verwendung derselben ausserhalb der Grenzen der betreffenden Reichshälften seit 1889 aufgehoben erscheint, können erstere (die Landwehr- Truppen) streng genommen nicht mehr zu den Landes-Vertheidigungs-Truppen im Sinne der Begriffe der älteren Zeiten gerechnet werden, sondern zählen zu den Feld-Truppen zweiter Linie. Die eigentliche Landes-Vertheidigung in dem gedachten Sinne kommt nunmehr dem in Ungarn bereits seit 1869, in der westlichen Reichshälfte erst seit 1886 organisierten „Landstürme” x) zu, welcher jedoch auch nicht aus­schliesslich diesem Dienste gewidmet ist, sondern zur Unterstützung des Heeres und der Landwehren berufen, auch zu anderen Aufgaben herangezogen werden kann. J) In Tyrol und Vorarlberg durch das Gesetz vom Jahre 1871.

Next

/
Oldalképek
Tartalom