Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698—1700. 143 Rath und dem militärischen Directorium*) in Innsbruck verbleiben solle. Es bedurfte noch wiederholter Bitten und Vorstellungen der oberösterreichischen Behörden2), bis endlich ein vom 21. October 1699 datiertes kaiserliches Rescript an die oberösterreichischen Geheimen Räthe herablangte, des Inhalts, es habe niemals die Absicht bestanden, dem oberösterreichischen Geheimen Rath oder der bevollmächtigt gewesenen Commission durch das dem Markgrafen von Baden anvertraute Interims-Commando im geringsten zu präjudicieren, oder deren Autorität in den reinen oder mit militärischen Angelegenheiten vermischten Cameralsachen irgendwie zu beeinträchtigen, sondern dem oberösterreichischen Geheimen Rath und der Hofkammer die Disposition über die vorderösterreichischen Arsenale nebst dem, was damit zusammenhängt, auch künftighin zu belassen 8). Mit dieser Zusicherung war die Frage des militärischen Ober-Commandos noch keineswegs gelöst; im Gegentheil, es tauchte eine neue Schwierigkeit auf. Im Jahre 1693 war nämlich dem GFWM. Carl Egon Landgrafen von Fürstenberg nebst dem Commando und der Stadthauptmannschaft zu Constanz auch das General-Commando in Vorder-Oesterreich, so wie es der verstorbene Graf Wilhelm Notger von Oettingen innegehabt, verliehen worden. Nun aber war am 30. April 1698 die Ernennung des FML. Johann Martin Gschwind Von Pöckstein zum oberösterreichischen Geheimen Rath mit der ausdrücklichen Bestimmung erfolgt, dass er die Oberaufsicht über das gesammte ober- und vorderösterreichische Militärwesen führen solle; allein der Landgraf von Fürstenberg erhob die gleichen Ansprüche bezüglich der vorderösterreichischen Festungen und Garnisonen, weshalb der FML. Gschwind während seiner Anwesenheit x) Es ist darunter nicht eine eigene, etwa einem General-Com- mando entsprechende Militär-Behörde, sondern die, wenn man so sagen darf, durch den PML. von Gschwind repräsentierte „Militär-Section” des Geheimen Rathes zu verstehen. 2) Copialbuch „Ad Caesarem 1699”, Fol. 848, 861. 3) Copialbuch „Geschäfte vom Hof 1699”, Fol. 588.