Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698—1700. 129 Nachtheile, da das Wasser leicht in den bedeckten Weg ein­zubrechen drohe. Zur Beseitigung dieser Uebelstände seien die noth- wendigsten Anordnungen erlassen worden in der Anhoffung, dass die oberösterreichische Kammer, welche diese Auslagen unmöglich bestreiten könne, einen Zuschuss erhalten werde. In Friedenszeiten würde nach der Ansicht des FML. von Gschwind eine Besatzung von 3000 Mann zu Fuss und 2 Compagnien Dragoner oder Cavallerie für Freiburg voll­kommen genügen; weil aber die so nahe gelegene Festung Breisach noch in den Händen der Franzosen sei, so be­antrage er, 4000 Mann nach Freiburg und ausserdem einige Mannschaft in die Umgebung zu verlegen, um letztere im Bedarfsfälle nach Freiburg ziehen zu können. Von grösster Bedeutung sei es aber, dass die Stadt einen tüchtigen, er­fahrenen, seiner Aufgabe gewachsenen Commandanten und ebenso tüchtige Männer als dessen Stellvertreter und Com­mandanten der Schlösser erhalte. Für das zu errichtende Spital wäre ein eigener Arzt oder Chirurg zu bestellen, ebenso würde die Anstellung der anderen für die Festung und die Garnison nöthigen Personen, als : Thorsperrer, Thorschreiber, Capläne in beiden Schlössern, Auditor, Profoss etc., nicht zu umgehen sein. Die Versehung des Gottesdienstes in den beiden Schlössern könnte jedoch, wie es auch unter den Franzosen der Fall war, den Francis- canern übertragen werden. Die Anstellung des kriegs-commissariatischen Personales erfolge durch das Kriegs-Commissari at; dieser Punkt könne also übergangen werden. Die Stelle des Zeug-Lieutenantsx) sei mit einer tauglichen Persönlichkeit zu besetzen; es wäre aber rathsam und vortheil- haft, demselben nicht blos die Aufsicht über das Freiburger und das zu erhoffende Breisacher Arsenal, sondern auch über jene zu Bheinfelden, Constanz und den übrigen umliegenden *) *) Der Ausdruck „Zeug-Lieittenant”, d. i. Stellvertreter des „Zeug­meisters” oder Artillerie-Directors im heutigen Sinne, bezeichnet nicht eine bestimmte Charge, sondern ein Amt, dessen Inhaber naturgemäss einen höheren Bang in der Artillerie bekleiden musste. Mittheilungen des k. und k. Kriegs-Archivs. Dritte folge. I. Bd. 9

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