Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

106 Langer. Oesterreich abtrat, wogegen dasjenige, was auf der anderen Seite liegt, insbesondere das Fort Mortier, bei Frankreich verbleiben und die sogenannte Neustadt auf der linken Seite des Rheins nebst der Rhein-Brücke und der auf der Insel er­bauten Schanze geschleift werden sollten. Dagegen trat der Kaiser und das Reich Strassburg und was auf der linken Seite des Rheins dazu gehörte, an Frankreich ab. Aber König Ludwig hatte seine guten Gründe, sich versöhnlich und nachgiebig zu zeigen, hoffte er doch durch kleine Opfer Grösseres zu gewinnen und das jetzt Preisgegebene bei der nächsten schicklichen Gelegenheit wieder zu erlangen; ins­besondere aber war es für ihn von grösster Wichtigkeit, für den Fall der Erledigung des spanischen Thrones seine mili­tärischen Kräfte jetzt nicht weiter schwächen zu lassen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Vertrag für den Kaiser und das Reich im höchsten Grade nachtheilig war, und dass der Kaiser in wohlverstandenem Interesse sich dem Abschlüsse desselben widersetzte, jedoch durch die Umstände hierzu gezwungen wurde. Was Frankreich zurück­gab, das waren die mit Hilfe der Reunionskammern in Besitz genommenen oder im Laufe des Krieges durch die franzö­sischen Truppen in eine Wüste verwandelten Reichsgebiete diesseits des Rheins; was es behielt, auf das hatte Frankreich keinen anderen Rechtstitel, als den Spruch seiner Reunions­kammern. Am verderblichsten aber war für das Reich die bedungene Demolierung verschiedener Grenzbefestigungen, wodurch künftigen französischen Einfällen Thür und Thor geöffnet wurde 1). Nach Artikel 50 des Friedens-Vertrages sollten gleich nach der Unterzeichnung desselben die Feindseligkeiten aufhören, die Truppen aus dem Lande des anderen Vertragschliessenden abgeführt, die abzutretenden Festungen dreissig Tage nach der Ratification übergeben, die Demolierung der grossen Festungswerke in zwei, die der kleinen in einem Monate be­wirkt und die Archive der zu restituierenden Orte, desgleichen die zu dem Reichs-Kammergerichte in Speyer gehörigen Acten ausgehändigt werden. *) *) Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen, II., 246 ff.

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