Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/2. (1901)

Aufgelöste Truppenkörper zu Pferd - XII. Mieth-Regimenter

— 953 — Unter „Mieth-Regimenter” oder „Regimenter im kaiserlichen Solde” verstand man in älteren Zeiten jene Regimenter fremder Mächte, welche auf Grund von speciellen Verträgen (Conventionen) zur Verstärkung der vielfach mit Rücksicht auf die oft auf verschiedenen Kriegs-Schauplätzen zerstreut kämpfenden, daher nicht immer zulänglichen kaiserlichen Streitkräfte, gegen eine stipulierte Entschädigung in Sold und Verpflegung des Kaisers traten ri. Die Uebernahme solcher Regimenter erfolgte entweder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren oder im Allgemeinen auf Kriegsdauer, einzelne derselben wurden nach Ablauf der Capitulation ganz in kaiserlichen Dienst übernommen. Das Verfügungsrecht des Kaisers über diese Truppen war zumeist ein mehr oder minder beschränktes. *) *) Mitunter traten nicht einzelne Regimenter, sondern ganze aus Fusstruj)pen und Cavallerie bestehende kleinere Corps auf diese Art in kaiserlichen Dienst, wobei jedoch insbesondere zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges und in den späteren Kriegen schwer zu unterscheiden ist, ob diese Corps als Mieth-Truppen im engeren Sinne, oder als so­genannte ,.gemiethete Auxiliar-Truppen” anzusehen seien. Unter letzteren verstand man nämlich jene, welche nicht dem Kaiser als Haupt der österreichischen Länder und für den von ihm als solches geführten Krieg überlassen wurden, sondern demselben als Herrscher des Römisch-deutschen Reiches als Aushilfe für den ,.Reichs-Krieg” dienten und einen Bestandtheil der ,,Reichs-Armee” bildeten. Diese Truppen wurden auch zum grössten Theile nicht aus kaiserlichen Mitteln (den Mitteln der Erblande), sondern aus den von den Seemächten geleisteten Subsidien unterhalten. Es sind daher hier im Folgenden nur jene Regimenter aufgenommen, wrelche im engeren Verbände mit den kaiserlichen Truppen dienten. Jene Regimenter endlich, welche im dreissigjübrigen Kriege wiederholt mit kaiser­lichen im engeren Verbände auftraten, waren entweder Bestandtheile des bayerisch- liguistischen Heeres, der ..Reichs-Armada”, oder standen, wie von 1(310 an einige chur­brand enb ur gische und chursächsische, in dem oberwähnten Verhältnisse von Auxiliar- Truppen. (Siehe im Uebrigen II. Band, Seite 597, dann Seite 478 dieses Bandes.)

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