Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen

- 39 ­2. Classe im Stande zu fuhren habe, welche, wenn sie nicht interimistisch als Escadrons-Commandanten fungieren, als Zugs-Commandanten zu ver­wenden sind. Die Zahl der Oberlieutenants wurde dagegen um 4 verringert, so dass 2 Escadronen ausser dem Escadrons-Commandanten noch 2 Oberlieutenants, die 4 anderen aber 1 Rittmeister 2. Classe und 1 Obeilieutenant im Stande führen. Im Sinne der organischen Bestimmungen vom Jahre 1881 wurde der früher erwähnte Pionnierzug aus dem Verbände der 6. Feld-Escadron aus­geschieden und dem Regiments-Stabe directe unterstellt'). Weiters wurde angeordnet, dass bei jedem Regimente im Mobilisierungs­falle durch den Ergänzungs-Cadre 2 Züge Stabs-Cavallerie aufzustellen seien2), dagegen die Reserve-Escadronen nur noch ausnahmsweise für diesen Dienst zu bestimmen, im Uebrigen bei .Armeekörpern, auf Etapen-Linien und als Besatzungs-Truppe zu verwenden seien3). Zur Feld-Gendarmerie hatte jedes Regiment einen hiezu geeigneten Subaltern-Offlcier in Vormerkung zu führen, 8 hiezu ausgebildete Unterofficiere beizustellen und überdies noch 4 Feld-Gendarmen für den Mehrbedarf bereit zu halten. Wenn die Kriegs-Verhältnisse es bedingen würden, konnte aus dem Ueberschusse an ausgebildeter Mannschaft eine zweite Reserve-Eseadron auf­gestellt oder dieser Ueberschuss eventuell zu Garnisons-Diensten herangezogen werden. Die Rechnungs-Kanzlei (1 Lieutenant-Rechnungsführer, 1 Hilfsarbeiter) war bei Eintritt der Mobilisierung der Ergänzungs-Escadron zuzutheilen. Bei jedem Zuge der Feld-, Ergänzungs- und Reserve-Escadronen hatte im Kriege je 1 des Trompetenblasens kundiger Mann, dann 2 Beschlag-Schmiede vorhanden zu sein. Die übrigen Standes-Verhältnisse unverändert, nur werden seither in den Standeslisten auch die eigenen Pferde der Officiere, deren der Rittmeister 1. Classe verpflichtet ist drei, die übrigen Officiere je eines zu halten, separat ausgewiesen. Der Ergänzungs-Cadre, sowie die aufzustellende Ergänzungs-Escadron nahmenl882 die Benennung ,,Ersatz-Cadre (-Escadron)” an und hatte ersterer mit dem Regiments-Stabe örtlich vereint zu sein1). Die Zahl der Cadet-Officiers-Stellvertreter eines Regiments, deren bisher jede Escadron einen im Stande führte, wurde 18?6 auf einen per Regiment herabgesetzt, dagegen für jede Escadron ein zweiter berittener Wachtmeister normiert. Nach den organischen Bestimmungen vom Jahre 1890 erscheint für den Ersatz-Cadré wieder ein Rittmeister 1. Classe als Commandant systemisiert, dagegen nur 1 Subaltern-Officier bei demselben eingetheilt und die Zahl der Soldaten um 4 erhöht, endlich beim Regiments-Stabe 1 Oberlieutenant oder Lieutenant als Commandant des Pionnierzuges schon im Frieden im Stande zu führen angeordnet; ferner waren bei jedem Regimente zur Uebermittlung von Meldungen und Befehlen auf telegraphischem Wege 2 für diesen Dienst ausgebildete Unterofficiere (Zugsführer), sowie 2 Soldaten als Ordonnanzen für den Kriegsfall im Präsenz-Stande evident zu führen6). Diese Mannschaft hat im Kriege eine ,,Telegraphen-Patrouille” zu bilden. *) *) Im Frieden zählt die Mannschaft jedoch auf den Stand der Escadronen (Stand des Zuges: 1 Oherofficier, 1 Zugsfahrer. 3 Corporate, 20 berittene und 2 unberittene Soldaten, 1 Officiersdiener. zusammen 28 Mann; 26 ärarische, 2 eigene Pferde). 2) Stand: 1 Oherofficier, 1 Wachtmeister (Zugsführer), 2 Corporate, 36 berittene, 3 unberittene Soldaten, 1 Officiersdiener, zusammen 44 Mann; 40 ararische, 2 eigene Pferde. 3) Für mehrere Reserve-Escadronen war im Mobilisierungsfälle ein Stabs-Officier als Divisions-Commandant vom Reichs-Kriegs-Ministerium zu bestimmen, welcher mit der Inspicierung derselben betraut wurde. 4) Seit 1881 nur noch der Wachtmeister und der Zugsführer beritten, beide Cor­porate unberitten. 5) Seit 1895 werden diese Unterofficiere schon im Frieden im Stande des Stabes präsent geführt.

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