Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen

- 35 — 13 und 14 (beziehungsweise 13) an die übrigen Husaren- und Uhlanen- Regimenter anzuschliessen. Nach den organischen Bestimmungen für die k. k. Cavallerie vom Jahre 1862 *) hatte dieselbe in Hinkunft aus 12 schweren und 29 leichten Cavallerie-Regimentern zu bestehen. Zu den ersteren gehörten die Cürassiere, zu den letzteren die Dragoner, Husaren und Uhlanen. Die Regimenter der schweren Cavallerie hatten einen Stand von 5, jene der leichten einen solchen von 6 Escadronen anzunehmen, daher bei ersteren eine, bei den früheren Freiwilligen-Regimentern 2 Escadronen auf­gelöst wurden. Jedes Regiment formierte 2 Divisionen, von welchen bei den schweren Regimentern eine nur aus 2, alle übrigen aus 3 Escadronen zu be­stehen hatten. Diese Divisionen wurden je von einem Oberstlieutenant und einem Major commandiert, daher die zweiten, beziehungsweise dritten Majore entfielen. Bei den Escadronen entfielen die Rittmeister 2. Classe gänzlich, da­gegen hatte ein schweres Cavallerie-Regiment zwei, ein leichtes drei der­selben im Stande des Stabes zu führen und war deren dienstliche Ver­wendung dem Ermessen des Regiments-Commandanten überlassen. Die Zahl der Estandarten wurde bei der schweren Cavallerie auf zwei, bei der leichten auf eine herabgesetzt. Beim Stabe eines schweren Regiments wurde ein, bei jenem eines leichten zwei Wachtmeister für besondere Verwendungen systemisiert* 2), da­gegen erschienen die bisher bei den Stäben geführten Sattler, Riemer und Schneider nicht mehr ausgewiesen. Beim Uebergang auf den Kriegsfuss hatte jedes Regiment eine seiner Escadronen, deren Bestimmung dem Regiments-Commandanten überlassen war, als Depöt-Escadron zu bestimmen und zurückzulassen, ein schweres Regiment daher nur mit vier, ein leichtes mit fünf Escadronen in das Feld zu rücken. Diese waren durch Abgabe vollkommen kriegsdiensttauglicher Mannschaft und Pferde der Depöt-Escadron auf den vorgeschriebenen Kriegs- Stand zu ergänzen und hatten dagegen ihre minder diensttauglichen an letztere abzugeben. Der Friedens-Stand einer Escadron eines schweren Regiments wurde 1862 mit 159 Mann und 139 Pferden (120 berittene, 12 unberittene Gemeine) normiert, bei einem leichten Regiment war derselbe um 2 Mann und Pferde höher (berittene Gemeine)3). Abgesehen von der Abschaffung der Ciirasse und einigen anderen, nur einzelne Reiter-Gattungen betreffenden Adjustierungs - Aenderungen wurden 1860 die Echabraquen ganz abgeschafft und statt derselben die schwarzen Wallrappen (Sattelhäute) vorgeschrieben, welche beim Officier mit dem kaiserlichen Namenszug geziert waren; ferner später die Ueberzughosen und Spencer4 5) der Mannschaft. Die Säbelkuppel war beim Officier nicht mehr über, sondern unter dem Rock zu tragen, daher die Goldborte am Leibriemen derselben entfiel. Statt der bisher ausser Dienst erlaubten weissen Hosen, wurde den Officieren das Tragen von Sommerbeinkleidern aus Schafwollstoff gestattet6). Statt der hölzernen wurden gläserne Feldflaschen eingeführt. 1864 (1865) wurde eine neue Vorschrift über das Pferde-Reitzeug herausgegeben, nach welcher nunmehr an Stelle der oberwähnten Sattel­häute die neuartige, nicht mehr zwölf-, sondern neunfach zusammenge- legte Pferdedecke6) trat; ausserdem war noch eine Sattel-Filz-Unterlage vor­geschrieben. J) Circular-Verordnung vom 4. October 1862. 0. K. N. 8865 (Normal-Verordnungs­blatt Nr. 18.) 2) 1864 für den Kriegsfall noch ein Rechnungs-Stabs-Wachtmeister im Stande des Stabes zu führen angeordnet. 3) Kriegs-Stand 170 Mann, 149 Pferde, ohne Unterschied. 4) Nur noch bei Uhlanen getragen. 5) Seit 1854 wurden auch solche von ungebleichtem Zeuge getragen. 6) Aus weisser Siebenbürger Zigajawolle. 3*

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