Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen
- 30 184:8 — 1859. In den ersten Jahren der Regierung Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph wurde auch die Organisation der Cavallerie mehrfachen Aenderungen unterworfen. Was die Zahl der Regimenter betrifft, so wurde in erster Linie mit Erlass vom 11. Januar 1851 die Errichtung eines croatisch-slavonischen leichten Ca- vallerie-Regiments k 3Divisionen, mitBenützung des Cadres und der vorhandenen Reste des 1848 aufgestellten, Ende 1850 aufgelösten Banderial-Husaren-Regi- ments angeordnet und hatte dieses neue Regiment als Uhlanen-Regiment gekleidet und ausgerüstet zu werden und die Nummer 5 zu führen; weiters wurde mit Rescript vom 24. Januar 1851, anlässlich der Aufhebung des Institutes der Militär-Grenze in Siebenbürgen, das früher bestandene Székler Grenz-Husaren-Regiment unter Beibehalt der bisherigen Nummer 11 in ein Linien-Regiment umgewandelt1). Mit Rescript vom 7. Mai 1851 endlich wurden die Chevauxlegers- in Dhlanen-Regimenter umgewandelt und erhielten als solche die Nummern 6—11; ausgenommen hievon war das Chevauxlegers-Regiment Fürst Windisch-Graetz Nr. 4, welches wieder Dragoner-Regiment wurde und die Nummer 7 annahm Die k. k. Cavallerie zählte sohin Ende 1851 8 Cürassier-, 7 Dragoner-, 12 Husaren- und 11 Uhlanen-, zusammen 88 Regimenter. Im Jahre 1854 wurde noch durch Abgabe von Mannschaft älterer Regimenter ein Dragoner- und ein Uhlanen-Regiment mit den Nummern 8, beziehungsweise 12, neu aufgestellt und hiedurch die Zahl der Cavallerie- Regimenter auf 40 erhöht. In Bezug auf Standes-Verhältnisse hatten sich die deutschen Cavallerie- Regimenter und die Uhlanen* 2 3) zu Folge Erlass vom 28. Mai 1848 auf den vollen Kriegs-Stand von 150 Gemeinen per Escadron bei der schweren, 180 bei der leichten Cavallerie gesetzt, ausserdem noch die Reserve-Escadron mit einem Stande von 200, beziehungsweise 300 berittenen Gemeinen aufgestellt4). Nachträglich wurde noch mit Allerhöchster Entschliessung vom 14. Juni 1849 angeordnet, dass bei jeder Escadron eines jeden auf dem Kriegs-Schauplatz befindlichen Cavallerie-Regiments 12 unberittene Gemeine im Stande geführt werden dürfen5). Die erwähnten Reserve-Escadronen wurden in dem Bereiche jener General-Commanden formiert, aus denen die Regimenter ihre regelmässige Ergänzung erhielten und verblieben während der Dauer der Feldzüge 1848/49 in den ihnen angewiesenen Stationen. Bei den meisten Regimentern wurden ferner zu Beginn der Campagne im Bereiche der Dislocation derselben und ersteren nach der Kriegslage thun- lich folgend, Depots aufgestellt, bei welchen die erkrankte Mannschaft, die noch nicht felddiensttauglichen Pferde (Remonten), sowie die maroden Pferde, die Regiments- und Escadrons-Magazine u. s. w. zurückgelassen wurden6 7). Gelegentlich der Versetzung der Armee von der Kriegs- auf die Friedens- Gebühr (Allerhöchste Entschliessung vom 30. November 1849) ’) wurde die Auf*) Dasselbe batte bereits im December 1850 einen Inhaber erhalten, dessen Namen es nunmehr führte. 2) Dasselbe verblieb auch auf dem Stande von 4 Divisonen und gab die 4. erst 1854 zur Bildung des neuen 8. Dragoner-Regiments ab. 8) Bezüglich der Husaren, welche sich mit Rücksicht auf die politischen Zustände in Ungarn in ganz eigentümlichen Verhältnissen befänden, wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die G-eschichte der Organisation dieser Reiter-Gattung verwiesen. 4) Registratur des Reiehs-Kriegs-Ministeriums 1849, 1859/M. K. b) Registratur des Reiehs-Kriegs-Ministeriums 1851, K. 11, 80. 6) Dieselben hatten keinen festgesetzten Stand; sie wurden meist von einem Oberlieutenant commandiert, welchem nach Umständen ein zweiter Subaltern-Officier, dann die erforderliche Zahl an Unterofiicieren und Gemeinen beigegeben war. 7) Auf dem Kriegsfusse blieben noch durch einige Zeit die in Ungarn und Siebenbürgen, dann die in Italien liegenden Regimenter. Alle Uebrigen nahmen einen restringierten Loco-Stand (140 Gemeine oei der schweren, 160 bei der leichten Cavallerie) an. Die Zahl der unberittenen Gemeinen wurde später (1851) mit 10% des jeweiligen Standes an Gemeinen, ohne Rücksicht, ob sich das Regiment auf dem Kriegs- oder restringierten Loco-Stand befand, normiert, letzterer gleichfalls 1851 um 10 berittene Gemeine per Escadron herabgesetzt, so dass eine Escadron eines schweren Regiments 180 berittene, 18 unberittene, jene eines leichten 150 berittene, 15 unberittene Gemeine im Stande zählte.