Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

— 121 — Die Remontierung bleibt den Remonten-Assent-Coinmissionen *) unter Wahrung der bisherigen Quellen; der Handeinkauf wird den Regimentern vom Reichs-Kriegs-Ministerium ganz oder theilweise überlassen, wenn damit die Aussicht auf Erzielung eines besseren Materials verbunden ist. Ferner erfolgt nach specieller Weisung des Reichs-Kriegs-Ministeriums der Ankauf auf Remonten-Märkten und die Zuweisung aus den Remonten-Depöts2). Der Ersatz an Pferden seitens der Assent-Commissonen erfolgt im Frühjahre und Herbste, seitens der Remonten-Depöts im Frühjahre. Die Forderungen an ein Reitpferd sind, dass es lebhaft, kräftig, kurz­beinig, von breiter Brust, festem Rücken und gängig sei. Die Dienstdauer soll 2—10 Jahre betragen. Die Höhe ist mit 158 bis 166 Centimetern bestimmt, 5 Percent des Jahrescontingents können wie früher mit 155 Centi­metern genommen werden. Als Maximal-Alter sind 7 Jahre, als Minimal-Alter 5 Jahre normiert, doch können 50 Percent mit vollendetem 4. Jahre assentiert werden. Sollte der Abgang im Kriege durch den Nachschub seitens der Ersatz- Körper und die Beutepferde nicht gedeckt sein, so ist die Deckung nach Er­messen der höheren Commanden zu vollziehen. Den Abgang bei den Ersatz-Körpern decken im Kriege die Remonten- Assent-Commissionen. Bei der Demobilisierung und sonstiger Standesherab­setzung bestimmt das Reichs-Kriegs-Ministerium nach vorhergegangener Classificierung über die überzähligen Pferde. Nach den Bestimmungen des Jahres 1897 werden dieselben verkauft, oder auch in Privatbenützung übergehen. a) Gegenwärtig bestohon deren 7 und zwar in Budapest, Szegedin, Lemberg, Rzeszów, Gross-Kanizsa, Bilak und Miskolcz. 2) Die Remonten-Depöts haben den Zweck, i3‘/2.jähxige Fohlen bis zur Erreichung von á'/2 Jahren für den Bedarf der Truppe aufzuziehen.

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