Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

- 117 — Als Masse waren je nach dem Alter des Pferdes bestimmt: für ein Chevauxlegers-Pferd 14 Faust 2 Zoll bis 15 Faust, für ein Husaren-Pferd 14 Faust 1 Zoll bis 14 Faust 3 Zoll1). Im Kriege waren 3 und 3V2jährige Pferde ausgeschlossen, doch wurde an Mass 1 Zoll nachgesehen. Farben waren alle erlaubt, dem Geschlecht nach, sollten möglichst nur Wallachen, aber auch Stuten gewählt werden. Der Offieier von den Chevauxlegers kaufte für diese, der von den Husaren für jene. Die Preise waren mit 17, respective 15 Ducaten bestimmt. Ersparnisse bei dem einen Pferde sollten zur Erkaufung besserer anderer benützt werden. Alle assentierten Pferde wurden mit dem kaiserlichen Brande versehen und vom Assentplatze sofort an das nächste Regiment, welches es immer war, ob ein schweres oder leichtes, abgesendet. Hier wurden die Pferde durch den Brigadier superarbitriert und sodann zu jenen Regimentern, für welche sie bestimmt waren, befördert. Um bei der Mannschaft Eifer für die Pflege, Wartung und Erhaltung der Pferde zu erzielen, erhielt jeder, der sein Pferd durch 12 .Jahre ununter­brochen geritten hatte, wie früher ein Douceur von 6 Ducaten. Für die Offleiere vom Rittmeister abwärts bestand die Bewilligung, sich in Friedenszeiten ein sogenanntes „Chargen-Pferd” aus den Remonten wählen zu dürfen1 2). Nebenbei existierte seit 1779 ein eigener Officiers-Remonten-Fond. Der Betrag für eine Officiers-Remonte war mit 200 fl. normiert. Der Umstand, dass die für Beschälzwecke activierten Commanden, welche im ganzen Lande umherzogen, das Pferde-Material in erster Linie kannten, hatte das Innerösterreichische General-Commando schon 1781 be­wogen, den Remonten-Einkauf statt durch eigene Commanden, durch die bei den Beschälern eingetheilten Rittmeister besorgen zu lassen; dieser Gebrauch fand bald in allen Ländern der Monarchie Nachahmung und so finden wir das ganze Remontierungs-Geschäft allmälig einheitlich durchgeführt und in den Händen dieser Beschäl-Departements. Solcher wurden in der Folge 7 aufgestellt, welche nun als „Beschäl- und Remontierungs-Departe­ments” bezeichnet wurden3). Diese von Kaiser Joseph angebahnten Remontierungs-Normen erlitten in den folgenden Jahrzehnten keine wesentliche Aenderung. 1845 bestanden zur Besorgung der Remontierung für die Armee ausser den 7 Beschäl- und Remontierungs-Departements noch die Gestüts-Etablisse­ments zu Radautz, Mezőhegyes, Bábolna, Piber und Ossiach. Die Militär- Gestüte deckten die normale Remontierung der Cavallerie; kamen sie hiebei nicht auf, so wurde zum Handeinkauf geschritten. Mit der Creierung der Depöt-Escadronen 1852 übergieng vorübergehend die Sorge um die Remontierung seitens der Commanden der Cavallerie-Regi- menter an die ersteren. Diesen wurde nur der für das Regiment nothwendige Pferde-Ersatz zugewiesen. Sie durften nur vollkommen kriegstaugliche Pferde abgeben; physisch noch nicht genügend entwickelte, mussten sie bis zu deren Eignung zurückbehalten. Mit Circular-Verordnung vom 15. März 1860 wurden die Beschäl- und Remontierungs - Commanden von ihrer bisherigen Vermittlung bei der Assentierung insoferne enthoben, als der Ankauf und die Assentierung der Pferde den jeweilig aufgestellten „Remonten-Assent-Commissionen” übertragen wurde. Die Beschäl- und Remontierungs-Commanden verloren damit auch ihre bisherige Benennung und wurden nunmehr „Militär-Hengsten- Depots” genannt. 1) 152'7—158, beziehungsweise 147'5—152'7 Centimeter. 2) Diese bereits mit Rescript vom 25. December 1764 ertheilt gewesene Bewilligung war auf die Dauer des Feldzuges 1778/79 systiert worden. 8) Wien, Brünn, Nimburg, Drohowyze, G-ratz, Deés, Crema.

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