Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

Ill ­vom Rittmeister, respective Obrist gerügt und bestraft. Ueber das Aeussere der Pferde finden wir keine Bestimmungen; die sogenannten schweren „Gäule” aus der Ritterzeit waren verboten, die Pferde mussten durchwegs gute „Ritt- linge” und „Mittelpferde” sein. Der Preis für ein Cürassier-Pferd betrug 1608, 100 fl. Auch zu Beginn des 30jährigen Krieges scheint noch jeder Reiter verpflichtet gewesen zu sein, sein Pferd selbst mitzubringen und zu ersetzen'), bald aber wurde es Pflicht der werbenden Obriste für den completen Pferde­stand ihrer Regimenter zu sorgen. Wie es aber bei Anschaffung der Monturen und Waffen im Verlaufe des genannten Krieges geschah, so auch bei der Pferdebeschaffung. Die Sorge für diese Erfordernisse zu tragen, wurde den Obristen, die erste Anschaffung ausgenommen, zu drückend, zumal bei der ohnehin äusserst mangelhaften Bezahlung der Regimenter und dem hohen Stande ihrer unbefriedigten Geld­forderungen an den Kaiser. In Folge dessen finden wir bald, dass die Gültpferde der Länder statt in natura in Geld gegeben wurden, welches zum Pferde-Ankauf für die stehende Reiterei diente, oder dass die schuldige Contribution theilweise in Pferden erhoben wurde, endlich dass von Seite des Kaisers einzelne Verwaltungsorgane bestimmt wurden, Pferde für die unberittenen Leute der Regimenter anzu­schaffen. Diese Unberittenen wurden zu diesem Zwecke von den Regimentern weg, in die Erblande geführt, dort beritten gemacht und sodann abtheilungs­weise wieder ihren Regimentern zugesendet. Die hiemit inaugurierten Arten der Remontierung durch Einkauf seitens des Staates und Beistellung vom Lande erhielten sich auch in der Folge nach dem 30jährigen Kriege. Um aber das Pferde-Material des eigenen Landes nicht zu sehr zu erschöpfen, andererseits die Kriegstüchtigkeit der Regimenter während des Feldzuges nicht für zu lange Zeit zu schwächen, wurden den Regimentern bestimmte Summen zur eigenen Remontierung angewiesen* 2). Gegen Ende des 17. Jahrhunderts gestaltete sich das Vernältniss derart, dass die Pferdebeschaffung hauptsächlich durch den Handeinkauf der Regi­menter und durch Lieferungsverträge mit allzeit bereiten Juden durchgeführt wurde. Die durch solche Lieferungsverträge im Grossen beschafften Pferde wurden nach Bedarf an die Regimenter vertheilt. Die Beistellung von Pferden durch die Länder, neben der Contribution, fand theilweise noch immer statt, ebenso wie es vorkam, dass die Regimenter ihre Recruten von den einzelnen Ländern bereits beritten erhielten. Während der Feldzüge unter Ludwig von Baden remontierten die Regimenter vielfach in der Moldau und Walachei. Mit Beginn des 18. Jahrhunderts übergieng die Remontierung successive in das Gebiet der Heeresverwaltung. Allerdings erhielten auch damals noch die Regimenter mit den sogenannten Remontierungs-Patenten principiell das Geld zum Ankauf ihrer Pferde, insolange eben Geld vorhanden war, grösstentheils aber geschah die Beschaffung durch Abschluss von Lieferungs­verträgen. Hier musste der Credit dem Geldmangel abhelfen. Bei den zu Ende der Feldzüge regimenterweise durch die Kriegs-Commissäre vorgenommenen Musterungen wurde der Abgang an Pferden constatiert. Das General-Kriegs- Commissariat sammelte die einzelnen Erforderniss-Ausweise und liess dieselben an die Hofkammer gelangen. Stand nun dieser Geld zur Verfügung, so erhielten die Cavallerie-Regimenter den erhobenen Geldbedarf ganz oder theilweise. Das Hauptcontingent an Pferden lieferten aber in Folge dessen meistens die jüdi­schen Lieferanten. Für diese wurden Haupt-Assentplätze und der äusserste Lieferungstermin festgestellt. Die Regimenter, welche an solche Assentplätze gewiesen waren, sendeten eigene Commanden zur Abholung der für sie be­stimmten Pferde. Die Remonten-Preise waren für die verschiedenen Pferde-Gattungen ver­schieden. Jener für ein Cürassier-Pferd betrug im Jahre 1700 67 fl., für ein ’) Ob die anderwärts bestehende Sitte der Bildung von Pferde-Anschaffungs-Gassen ancli im kaiserlichen Heere bestanden, ist nicht nachzuweisen. 2) So erhielt 1660 jedes Regiment 1000 fl. für „Rimonten”.

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