Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
96 Marketender im Allgemeinen wie bei der Infanterie. Die Fleischhauer tragen als Kopfbedeckung nur die Feldkappe. Den Dienst eines Capellmeisters vei’sab bei den, wie erwähnt, bei der Cavallerie nie organisationsmässig vorgeschriebenen Musik-Banden (Trompeter- Corps)1) zumeist der Stabs-Trompeter. Militär-Agenten wie bei der Infanterie2). B. Chargen der Escadronen (Compagnien). a) Ober-Offioiere der Prima-plana. Der Rittmeister (bei den Dragonern Hauptmann genannt) war in älteren Zeiten der Eigenthümer und Commandant der Compagnie. Er besorgte die Administration der Compagnie, inclusive Bekleidung und Ausrüstung, aus den in der Compagnie-Cassa verwahrten Geldern. Durch das ihm übertragene Strafrecht sorgte er für die Aufrechthaltung der Disciplin, sowie durch Vornahme von Exercitien und Schulen für die Ausbildung 3). Der ältere Rittmeister (Hauptmann) der beiden eine Escadron bildenden Compagnien führte auch das Commando derselben. Während des siebenjährigen Krieges wurde auch bei der Cavallerie die Charge der Capitain-Lieutenants als Commandanten der Stabs-Compagnien er eiert4). Nach den Bestimmungen des Reglements vom Jahre 1769, mit welchem die Benennung „Compagnie” abgestellt wurde, hatte nunmehr jede Escadron (auch bei den Dragonern) von einem: „Ersten Rittmeister” commandiert zu werden und war bei jeder derselben noch ein „Zweiter Rittmeister”, welche Benennung die bisherigen Capitain-Lieutenants annahmen, als Commandant eines der beiden Flügel eingetheilt6). Im Jahre 1852 wurde für die Charge der Rittmeister die Benennung: „Rittmeister 1. und 2. Classe” vorgeschrieben und erfuhr die Zahl der letzteren seither mehrfache Veränderungen. So wurde dieselbe 1852 auf einen per Division herabgesetzt, diese Charge 1853 ganz abgeschafft, jedoch 1854 wieder creiert und zwar per Escadron einer. Nach der Organisation vom Jahre 1862 wurden für ein schweres Regiment 2, für ein leichtes 3, jedoch nicht mehr mit der Eintheilung bei den Escadronen, sondern beim Stabe systemisiert, endlich 1868 dieselben erneuert ganz abgeschafft und erfolgte die Beförderung der Oberlieutenants directe zu Rittmeistern 1. Classe. Seit 1880 sind deren wieder 4 per Regiment systemisiert, welche nach Ermessen des Regiments-Commandanten eventuell entweder eine Escadron interimistisch commandieren, oder als Zugs-Commandanten verwendet werden, in welchem Falle denselben die gleichen Obliegenheiten zukommen, wie den Subaltern-Officieren. Sämmtliche Rittmeister 1. und 2. Classe bilden gegenwärtig in Bezug auf Avancement eine Concretual-Standesgruppe. Der Escadrons-Commandant trägt die volle Verantwortlichkeit für die Erhaltung von Mann und Pferd, für die Disciplin, Moralität, Ausbildung und Ausrüstung, sowie für die Leitung der öconomisch-administrativen Geschäfte, kurz, für die volle Schlagfertigkeit derselben. ') Aus diesem Grunde entfällt auch bei den Personen des Stabes die Aufzählung der „Mannschaft der Regiments-Musik”. 2) Siehe X. Band, Seite 80. 3) Siehe im Uebrigen auch den betreifenden Abschnitt I. Band, Seite 80. •'} Die Stabs-Officiere hatten bisher ihre Compagnien seihst commandiert. 5) Nach einem vorhergogangenen Rescripte vom Jahre 1768 (K. A., H. K. R. 1761-59- 383 September) sollten sie die Benennung: „Rittmeister oder Hauptmann und Commandant,”, oder „Rittmeister und Hauptmann en second” führen. Auch späterhin kommt vielfach (Militär-Schematismus u A.) die Benennung der Rittmeister als: „Premier- und Second- Rittmeister” vor.