Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

87 In zeitlicher Abwesenheit des Obrist-Inhabers (-Commandanten) führte er das Commando nur in rein militärischer Hinsicht, in Bezug auf Oeconomie musste er sich zumeist und wenn möglich bei demselben anfragen1). Der Obristlieutenant war, wie der Obrist, Eigenthümer, aber auch zugleich Commandant einer Compagnie; von 1769 an eommandierte er eine Division, die „Oberstlieutenants-Division”. Gegenwärtig gelten für denselben die für den Commandanten einer Division (siehe: ..Major”) vorgeschriebenen Obliegenheiten. Vielfach werden in neuester Zeit Oberstlieutenants auch schon zu definitiven (Regiments-Com- mandanten ernannt. Der Obristwachtmeister (Major). Dieser war in älteren Zeiten eine sehr wichtige Persönlichkeit, da ihm die Ueberwachung der Durchführung aller Befehle des Obristen, sowie des gesammten Dienstes im Lager, am Marsche, dann die Leitung der tactischen tJebungen nach den Bestimmungen der (Re­glements (Vorschriften) zufiel* 2 3). Er eommandierte eine Compagnie und war in gleicher Weise wie der Obrist und Obristlieutenant Eigenthümer derselben. 1769 wurde er Commandant einer Division, der „Majors-Division”8). Bei jenen (Regimentern, wo im Sinne der Organisation fallweise eine 4. Division aufgestellt war, war auch ein „zweiter” Major systemisiert4 5). Gegenwärtig sind beijedem Regimente mit Rücksicht auf die Formierung desselben in zwei Divisionen ein Oberstlieutenant und ein Major als Divisions- Commandanten systemisiert, welche eine derselben ohne Rücksicht auf ihr Rangs-Verhältniss befehligen6). Der Divisions-Commandant muss seine Division in allen Gelegenheiten mit Gewandtheit und Sicherheit zu führen wissen; er leitet die kriegerische Ausbildung derselben und trägt gegenüber dem Regiments-Commandanten die Verantwortung für die volle Schlagfertigkeit. Bei den Divisionen bestehen zwar keine eigenen Adjutanturen, doch kann zur Führung der erforderlichen Schreibgeschäfte der Divisions-Trompeter verwendet werden. Sämmtliche Oberstlieutenants und Majore der gesammten Cavallerie bilden in Bezug auf Avancement eine eigene Concretual-Standesgruppe. Seit einigen Jahren wird auch bei den Cavallerie-Regimentern ein Stabs-Officier für besondere Verwendungen mehr im Stande geführt6). b) Personen der Stabsämter im Officiers-Range. (Beim Regiments-Stabe eingetheilte Officiere.) Der Quartiermeister, seit 1767 Rechnungsführer genannt, hatte den Rang als ältester Lieutenant, führte die Rechnungen des Regiments, sowie die Kanzleigeschäfte und war zugleich Zahlmeister des Regiments7). Ln Jahre 1852 wurden für diesen Dienst Beamte systemisiert, welche den Titel „Rechnungs-Officiale” (in 4 Classen) führten, jedoch den Officiers- Rang beibehielten und einen eigenen Concretual-Status bildeten. ') „Khevenhüller”, Seite 28S. 2) In Khevenliüller’s ,,Observations-Puncten” lieisst es: . in Summa, durch ihn muss die Ordnung, sowohl in und ausser Lagers, im Marsche, Schlachten und anderen Begebenheiten gehalten werden”. 3) Bezüglich der Anwendung der Benennung ..Major” statt ,,Obristwachtmeister” u. s. w. siehe I. Band, Seite 42 und 68. 4) Bei den Husaren-Regimentern, welche im Kriege 1788—1791 5 "Divisionen zählten, wurde auch ein ,,dritter” Major systemisiert. 5) Siehe auch Seite 81. Als von 1862—1867 die schweren Cavallerie-Regimenter nur 5 Escadronen formierten, eommandierte der Oberstlieutenant die aus drei, der Major die aus 2 Escadronen zusammengesetzte Division. 6) Siehe I. Band, Seite 69. 7) Siehe im Uebrigen I, Band, Seite 69.

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