Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandtenmordes (Zur Beantwortung)
VI Die gütige Mittheilung der Direction des Grossherzoglich badischen General - Landes - Archivs ist zum Zwecke der wissenschaftlichen Behandlung der Frage von höchst dankenswerther Bedeutung und dass dieser Zweck vorläufig zum Mindesten bei der Direction des Grossherzoglich badischen General-Landes-Archivs erreicht wurde, ist umso erfreulicher, als durch diese Mittheilung der Kreis, in welchem sich weitere Nachforschungen über den »Rastatter Gesandtenmord« bewegen können, wieder bedeutend verengert erscheint und die endgiltige Feststellung des Ereignisses umso eher zu erreichen sein wird, je enger dieser Kreis wird. Die Erklärung der Direction des Grossherzoglich badischen General-Landes-Archivs bestätigt aber auch die bereits in der »Politischen Correspondenz Carl Friedrich’s von Baden«, HL Bd., S. 420, enthaltene Bemerkung, dass von Seite der badischen Behörden »eine gerichtliche Untersuchung des Vorfalls unterblieben ist«, eine Unterlassung, die wohl mit Recht in den »Beiträgen« gerügt wurde. Denn dass es Pflicht der badischen Behörden 1799 gewesen wäre, wenigstens zur völligen Information der eigenen Regierung jene gründlichen Erhebungen zu veranstalten, auf welche in dem Aufsatze der »Mittheilungen« hingewiesen ist, das kann von keinem Standpuncte aus verneint werden, das bleibt umso gewisser, als ja auch bis in die neueste Zeit beharrlich der Vorwurf gegen die österreichische Regierung erhoben worden ist, sie habe die verdächtigten Husaren nicht ausreichend inquiriert und verheimliche das Protokoll. Die dankenswerthe Erklärung der Direction des Grossherzoglich badischen General-Landes-Archivs bestätigt demnach bereits zum Theil die in den »Beiträgen« ausgesprochene Vermuthung, dass nur Forschungen in anderer Richtung als sie bisher gepflogen, zur endgiltigen Lösung der angeregten Frage führen können. FML. v. Wetzer Director des Kriegs-Archivs.