Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Beilage 1. Allerunterthänigster Vortrag des Hof-Kriegsraths-Präsidenten Prinzen Eugen von Savoyen bezüglich der in den fünf walachischen Districten einzuführenden Werwltung
Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 249 eben schon in voriger Resolution geschehene Zusage zu bestätigen käme, dass nämlich ihre Wohnungen, seu curiae nobilitares, ausser Kriegs- raison mit keinem Quartier beladen, auch kein Edelmann, ohne Approbation des das Ober-Directorium führenden Generals oder Ew. Kaiserl. Majestät selbst, nach dem blossen Urtheil des Landes oder der Administration« am Leben gestraft werden sollte. Uebrigens haben die Bojaren und Klöster das besondere aller- unterthänigste Ansuchen gethan, dass ihnen zu ihren jenseits der Aluta gelegenen Gütern und deren Genuss, sowie zu den, bei dem Nikolaus Maurocordato und anderen türkischen Unterthanen aushaftenden, Forderungen geholfen werden möchte. Aber gleichwie in dem letzteren Falle nicht mehr als die Einlegung einer Recommandation pro administranda justitia geschehen kann, also ist auch im ersten Falle vermöge des Passarowitzer Friedens-Instrumentes kein positiver Anspruch zu machen, sondern allein durch die nach Constantinopel abgehende Botschaft, sowie durch den FM. Grafen Steinville mit dem Hospodar in der türkischen Walachei dahin anzutragen, dass entweder den Unterthanen beider Theile der Genuss ihrer in dem Gebiet des anderen Theiles befindlichen Güter und Effecten, wie zu vorigen Zeiten, gestattet, oder von Ew. Kaiserl. Majestät die in Ihren Landen befindlichen, den türkisch-walachischen Unterthanen gehörigen Güter und Effecten, welches fast das beste Mittel wäre, ebenfalls eingezogen und im Verhältnisse des erlittenen Schadens den diesseitigen Insassen als Entschädigung zugetheilt werden, wie ja bereits die Anordnung geschehen, dass, weil der Joannes Maurocordato den diesseitigen Bojaren keinen Genuss ihrer jenseitigen Güter herüberlässt, auch den dortigen Bojaren der Genuss ihrer diesseitigen Güter und Ilabschaften gesperrt und solche ordentlich zu beschreiben angefangen werde, wogegen man, ob und inwieweit die Bassarabischen, nach dem vormaligen walachischen Hospodar Constantin Bassaraba de Brancovan in Siebenbürgen sequestrierten und nach Ew. Kaiserl. Majestät Allei’höchsten Anordnung zum dortigen Festungsbau und anderen öffentlichen Zwecken mehren- theils verbrauchten Gelder, Güter und Effecten unter dieser Retention mit Justiz und Billigkeit zu begreifen, näher überlegen und ein besonderes Gutachten allerunterthänigst abstatten wird. Schliesslich erwartet der gehorsamste Hof-Kriegsrath über alles Obige Ew. Kaiserl. Majestät Allerhöchste Entschliessung und wäre anbei der fernem unmassgebig-allerunterthänigsten Meinung, dass solche ob nericulum in mora und um das Land bei anbrechender Winterszeit nicht gar ex defectu regiminis in ein desertum verfallen zu lassen, auf das Fördersamste abzufassen wäre, folglich dem Grafen von Steinville zur weiteren ungesäumten Publicierung und Bewirkung per extensum intimiert, den allhiesigen walachischen Deputierten aber nur die magis generalia zugefertigt und sie nebst dem Nikolaus de Porta schleunig ab- und zurückgefertigt werden könnten. Eugenio von Savoy m. p. Wien, den 14. November 1718.