Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Beilage 1. Allerunterthänigster Vortrag des Hof-Kriegsraths-Präsidenten Prinzen Eugen von Savoyen bezüglich der in den fünf walachischen Districten einzuführenden Werwltung
236-Tacnbenz, Miliz, den dort anzustellenden Wojwoden und zu andern den Allerhöchsten Dienst und das Beste des Landes betreffenden Auslagen beizutragen sei, so wäre doch ihr allergehorsamstes Anlangen, dass Ew. KaiserL Majestät die bezüglich der Contribution in vorigen Zeiten eingehaltene, oben beschriebene Norm auch künftighin beobachten zu lassen, die Abforderung aller anderwärtigen Auflagen oder Exactionen aber dem zu bestellenden Wojwoden und allen Anderen ernstlich einzustellen Allergnädigst geruhen möchten. Gleichergestalten haben selbe 5. in Unterthänigkeit angelanget, dass zu geistlichen und weltlichen ersten und anderen Aemtern, auch andern, als Mauth- und derlei Landeschargen, wieEw. Kaiserl. Majestät es ihnen ohnedies bereits durch das im abgelaufenen Jahr zugefertigte Decret vorläufig Allergnädigst verhoffen machen, kein Ausländer, sondern allein tüchtige Personen von ihrer Nation erkiesen und bestellt werden. Ferner bitten 6. die adeligen Bojaren in Unterthänigkeit um die Contributions-, Mauth- und Quartierfreiheit ihrer Residenzen auf die Art, wie solche die Nobiles in Siebenbürgen gemessen. 7. Dass diese fünf Districte mit dem Eürstenthum Siebenbürgen in der Administration keineswegs vermengt, sondern bei ihren alten Gesetzen und Constitutionen gelassen, folglich dem Commandanten der dortigen Miliz ausser den Militär-Angelegenheiten sich in nichts einzumischen befohlen, der zu bestellende Wojwode und Bojaren unmittelbar allein an Ew. Kaiserl. Majestät Hof angewiesen und ihnen zu solchem Ende bewilligt werden möchte, einen Bojaren mit den benöthigten Kanzlei-Personen, gleichwie das Fürstenthum Siebenbürgen, allhier beständig zu halten, welcher mithin auch üblicher Weise zu besolden wäre. 8. Weil in einigen, an der Donau und im Gebirge gelegenen wala- chischen Orten sich immer Räuber und Mörder aufhalten und aus dieser Ursache auch vormals eigene Landeswachen, »Sluzitori« genannt, bestellt gewesen, so möchten solche, weil sie aller Wege und Schliche kundig, beibehalten und ihnen die bisher ausgeworfene Besoldung, nämlich einem zu Pferd 24 Thaler und einem zu Fuss 12 Thaler, sodann die übliche Provision in der Kost, nebst fünf Ellen Tuch zu einem Kleid gereicht werden. Sonst haben 9. die wiederholt erwähnten walachischen Deputierten die besonders in dem letztabgewichenen Türkenkriege ausgestandenen Miseren und die erfolgte Depopulation des Landes vorgestellt, mit der allerunterthä- nigsten Bitte, dass Ew. Kaiserl. Majestät die Provinz einige Zeit lang tributfrei zu lassen Allermildest belieben möchten. 10. Endlich langen selbe tun Dero Allerhöchste Assistenz an, damit sie die Vergütung derjenigen Geldsummen, welche der vorletzte wala- chische Hospodar während seiner Regierung von verschiedenen diesseitigen walachischen Insassen unter dem Namen eines Darlehens erpresst hat, erhalten möchten. Dies nun sind die Puncte, worüber die Ew. Kaiserl. Majestät Allerhöchster Botmässigkeit unterstehenden Walachen Ilme Allergnädigste Resolution in tiefster Submission ansuchen. Weil aber auf ihre