Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739 - Die Cameral-Verwaltung
214 Jacubenz. Die beiden neu ernannten Administrations-Räthe Balanul und Breseovanul bewährten sieh keineswegs; beide waren nur darauf bedacht, ihren Verwandten einträgliche Stellen zu verschaffen und Breseovanul kam überhaupt zu keiner Sitzung, wesshalb der Administrations-Präses Baron Czeyka im Jahre 1730 seine Enthebung beantragte.1) Nachdem im Jahre 1730 an Stelle des Generals d. C. Baron Tige der FML. Franz Paul Graf von Wallis zum comman- dierenden General von Siebenbürgen und zum Ober-Director der Walachei ernannt worden war, kamen in den darauffolgenden Jahren blos Personal-Veränderungen, ohne irgend eine wesentliche Aenderung des Systems, vor. Als Nachfolger des Generals Baron Czeyka war für ganz kurze £eit Oberst Dittrich und dann Oberst von Salhausen, mit 15. Mai 1733, zum Administrations-Präses ernannt worden. Oberst Salhausen verblieb auf diesem Posten bis zum Ausbruch des Türkenkrieges 1737, beziehungsweise bis zur Räumung der fünf walachischen Districte durch die kaiserlichen Truppen und Behörden. Die Cameral-Verwaltung. Bei der Einführung der Cameral-Verwaltung war keine geringere Vorsicht geboten, als bei der politischen, um nicht durch verfehlte Massnahmen die Unzufriedenheit der Bevölkerung hervorzurufen, anderseits aber, um auch das Interesse des Aerars nicht ausser Acht zu lassen. Es war daher nothwendig, vorerst genaue Kenntniss über den ökonomischen Zustand des Landes, dessen Production und Ertragsfähigkeit zu erlangen, ehe die Cameral-Be- hörde an die Regelung des Steuerwesens schreiten konnte. Die Hof-Kammer beauftragte daher mit dem Erlasse vom 1. Juli 1718 den in Siebenbürgen angestellten Hof-Kammerrath Ignaz von Haan (welchem schon im-Jahre 1716, unmittelbar nach der Besetzung der Walachei die Verwaltung des *) *) Neoacqu. 1731, Nr. 186.