Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

Die Walachei unter kaiserlicher Verwaltung. 189 autoritate nickt annähme, so thun Wir auf solchen Fall den ersten Administrations-Rath und vorhin gewesenen Gross­kanzler der Provinz Namens Balanul ohne Weiters hiermit dazu erklären, fol^bar den Bojaren Busuranul für einen Ad­ministrations-Rath tali casu erkiesen. »Es hat aber die Verrichtung dieses Bani und der Ad­ministration darin hauptsächlich zu bestehen, dass selbe die Justiz in causis gravioribus, vel Clerum, quoad temporalia vel personas nobiles concementibus, in prima instantia administrieren, die von -oder wider die Landrichter einlaufenden Beschwerden weiter untersuchen und abthun, das Volk gegen die bisherige Grausamkeit und Unterdrückung des Adels und dominorum terrestrium schützen, das Polizeiwesen besorgen, auch circa contrihutionem ihre Meinung entdecken und über das determinierende Quantum ein projectum subrepartitionis an die Hand geben, in Allem jedoch nach Deiner als Ober- Directors Anleitung sich achten, anbei die schweren Begeben­heiten an Dich berichten können und sollen, obschon Wir auch ihr, der Administration, bei etwa vorfallenden wichtigen Beschwerden an Uns zwar schriftlich zu recurrieren, keine Deputierte aber ohne Unsere vorläufige Gnädigste Erlaubniss nach Hof oder auch an Uns selbst, zu schicken gestattet haben wollen, damit sie nicht etwa im Widrigen derlei Leute alihier zu halten, damit allerseits beschwerlich zu fallen, auch ver­schiedene Irrungen und Verwirrungen zu erwecken daraus Anlass nehmen möchten.« »Ob religiosa thun Wir bei Unserer oberwähnten unterm 30. Mai 1717 sub § 3tio erklärten und Dir schon damals in Abschrift communicierten demnach ohnehin bekannten Resolu­tion Allergnädigst beharren, vermöge welcher Wir dem Land die libertatem religionis und die Schützung bei dem ritu graeco, nicht aber das exercitium privativum hujus Schismatis bewilligt, allermassen auch tempore turcico viele Katholische und sogar Geistliche sich darinnen befunden und noch heutigen Tages vorhanden, mithin unter Unserm Dominat, wie es auch bis dato directe nicht begehrt worden, noch weniger ausge­schlossen werden können.« »Was aber das exercitium ritus graeci selbst betrifft, so haben Wir neben andern Ursachen, fürnehmlich um aller

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