Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Ereignisse beim Corps FML. von Kospot vom 26. März bis zum 28. April 1799
60 Criste. einholen; dass also seine Erklärung als das Resultat bereits geraumer Zeit präparierter eventueller Weisungen anzusehen sei, über welche dem Obersten gewiss kein Dementi werde gegeben werden; dass es gegen die Würde der französischen Republik und ihrer Repräsentanten sei, sich weiteren persönlichen Unannehmlichkeiten auszusetzen; dass endlich, da Rastatt die, Congressorten eigene Sicherheit von den k. k. Truppen nicht mehr zu gemessen haben und sogar von der persönlichen Unverletzlichkeit, der Kriegsnothfälle (wegen) ausgenommen sein sollte, diese Erklärung allerdings für eine Handlung der Gewalt gelten könne, die sie nach ihren Instructionen autorisiere, den Congress zu verlassen *)«. Die Franzosen, besonders Bonnier, schienen die Richtigkeit dieser Erklärungen einzusehen, doch beantworteten sie dieselben formell erst am 25. April, nachdem bereits zwei Tage früher alle noch in' Rastatt anwesenden Gesandten, mehr oder minder bereitwillig, der förmlichen Auflösung des Congresses zugestimmt. In ihrer Schlussnote vom 25. April protestierten die französischen Gesandten gegen die durch das Vorgehen des österreichischen Obersten bewirkte Verletzung völkerrechtlicher Bestimmungen, zeigten aber gleichzeitig an, dass sie in drei Tagen Rastatt verlassen würden. »Um Deutschland,« so schloss ihre Note, »einen letzten und leuchtenden Beweis von der Langmuth und Friedensliebe der französischen Regierung zu geben, wollen sie sich nach Strassburg begeben und dort die Wiederaufnahme der Verhandlungen und etwaige Friedensanträge erwarten2)«. An Oberst Barbaczy waren in diesen Tagen keine weiteren Instructionen ergangen; nur in einer Zuschrift des FML. Kospoth an GM. Merveldt vom 24. April findet sich folgende, auf den Obersten bezügliche Stelle: »Wegen des Schreibens des Herrn Oberstlieutenant Mayer ist dem Barbaczy gute Aufmerksamkeit anzuempfehlen, dass nichts, während als man Proclamationen macht, heimlich entwische3).« I 1) Haus-Hof- und. Staats-Archiv. Diarium des Directorialis Albini. 2) Reuss, Deutsche Staatskanzlei. Jahrg. 1799. H. Band, S. 169 bis 174. 3) K. A. 1799. IV, 138.