Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Ereignisse beim Corps FML. von Kospot vom 26. März bis zum 28. April 1799

Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes. 53 der kaiserlichen Husaren selbst dafür, dass es auf die "Weg­nahme der Papiere abgesehen war; denn vom 19. April an­gefangen halten sie, allerdings in der höflichsten "Weise und ohne den leisesten Versuch einer Gewaltthat, alle gesandt- schaftlichen Personen an und nehmen denen, welche Papiere bei sich haben, diese ruhig, aber ohne ihre Proteste zu beachten, ab. Der Vorfall vom 19. April veranlasste die französischen Gesandten zu einem energischen Protest gegen diese »Ver­letzung des Völkerrechtes und der öffentlichen Sicherheit, die beinahe unter den Augen des Friedens-Congresses begangen wurde«, ein Protest, der angesichts der Rechtswidrigkeiten und Eigenmächtigkeiten, die von Seite der Franzosen schon längst ungescheut verübt worden waren, verdient hätte, von der Reichs-Friedens-Deputation entsprechend zurückgewiesen zu werden. Dazu hätte sie freilich nicht noch immer unter dem Banne der französischen Vormundschaft stehen dürfen und so kam es, dass auf die übrigens unrichtige Darstellung der bekannten Vorfälle durch den französischen Legations- Sedretär Rosen stiel1) und seine Aufforderung, zu erklären, »ob und was die Deputation für die so sehr verletzte Sicher­heit des Congressortes thun könne«, der churmaynzische Staatskanzler zuerst den badischen Minister frug, »ob und was etwa schon badischerseits in der Eigenschaft als Orts­obrigkeit in dieser Sache geschehen und ob sich schon mit dem commandierenden k. k. Officier darüber benommen sei, *) *) Dieser meldete dem Direotorialis am 19. April, Rosenkrantz und Jacobi seien von den kaiserlichen Husaren »verhindert worden«, ihren Spazierritt fortzusetzen und von einem Husaren bis an die Stadtthore von Rastatt begleitet worden. Beide Gesandte berichtigten diese An­gabe mit der Erklärung, dass sie weder verhindert worden, ihren Spazierritt fortzusetzen, noch von einem Husaren bis an die Stadt­thore begleitet wurden. (Allgemeine Zeitung, Nr. 120, vom 30. April 1799.) Auch sonst verlautete über das Benehmen der Szekler-Husaren nur Günstiges. Als später darüber von Seite der badischen Landes­behörde Erkundigungen eingezogen wurden, sagte unter anderen der Schultheiss von Plittersdorf Franz Lorenz: »Er müsse bemerken, dass die Kaiserlichen nicht im Geringsten Excesse begangen hätten, sondern sich so höflich und artig betragen hätten, als er sie je gesehen hätte.« (Maynzer Diarium im k. und k. Haus-Hof- und Staats-Archiv.)

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