Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Ansichten verschiedener Historiker über den Gesandten-Mord
Beiträge zur Geschichte ries Rastatter Gesandten-Mordes. 415 Verschiedenheit. Den Anweisungen aus Wien durften die Militär-Behörden nicht geradezu entgegenhandeln; aberwährend einer Krankheit des Erzherzogs veranlasste ein unvorsichtig abgefasstes Privatschreiben des General-Quartiermeisters, dass bei der Vorhut Anstalten getroffen wurden, um die französischen Gesandten anzuhalten und das gesandtschaftliche Archiv zu berauben. Allem Anscheine nach handelte es sich nicht sowohl um politische, als um solche Papiere, welche als Beweismittel für das unerlaubte Spionenwesen diplomatischer Agenten den Militär-Behörden wichtig waren. Man hielt diesen Schritt für berechtigt, weil man nach der Entfernung des kaiserlichen Plenipotentiars den Congress als aufgelöst betrachtete, Rastatt nicht mehr als neutralen Congressort anerkannte und sich desshalb nicht verpflichtet glaubte, ein, wie man annahm, völkerrechtlich und kriegsrechtlich unstatthaftes Verfahren der Gesandten zu dulden.« »Die Gelegenheit, sich an den Gesandten zu vergreifen, wurde zu ihrer Ermordung benutzt. Die eigentlichen Urheber und Thäter lassen sich noch nicht mit voller Bestimmtheit angeben. Oesterreichische Militär-Behörden, vom Hauptquartier bis zu Barbaczy hinunter, haben, so weit sich erkennen lässt, einen Befehl ^um Morde nicht ertheilt. Immerhin mag der unvorsichtige Brief des Generals Schmidt da, wo er in den unteren Stufen bekannt wurde, durch seine leidenschaftlichen Ausdrücke den Gedanken an Thätlichkeiten geweckt und den einen oder anderen Officier gegen verbrecherische Absichten, wenn sie von anderer Seite an ihn herantraten, nachsichtiger oder nachgiebiger gestimmt haben. Dass wirklich ein fremder Einfluss, der Einfluss eines persönlichen, fanatischen Hasses sich eingemischt habe, entspricht durchaus den Verhältnissen und der stärkste, nächste Verdacht richtet sich gegen Emigranten. Als Anstifter oder Thäter, als freistehende Personen oder als Angehörige anderer österreichischer Regimenter konnten sie betheiligt sein. Wer vermochte auch für alle Officiere des Szekler-Regiments eine Bürgschaft zu übernehmen? Dass Szekler-Husaren bei dem Morde gar nicht mitgewirkt haben, ist trotz des freisprechenden Urtheils des Kriegsgerichts nicht anzunehmen; einem jungen Unterlieutenant Eontana, einem Mailänder, wird in einer Conduite-