Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Ereignisse beim Corps FML. von Kospot vom 26. März bis zum 28. April 1799

Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes. 33 ein vorzüglicher Bedacht genommen wird, nicht minder be­droht ist; wo bei unablässigem Trachten, die Stände unter sich und von dem Reichsoberhaupte zu trennen, eintretende gewaltsame Drohungen, eintretende Gefahren und Schrecken des Krieges für die Personen und Lande der deputierten Reichsstände selbst der ständischen Stimmenfreiheit wider das ihnen anvertraute Wohl des gesammten Reichs gebieten können und demnach die gesetzliche Stimmenfreiheit aller Mitglieder des Congresses nicht wohl denkbar.ist; wo sohin bei gänzlich veränderten Umständen und Verhältnissen, unter welchen der Congress sich vereinigte und bei jetziger Gestalt der Sachen ein längeres geduldsames Ausharren in aller Hin­sicht als fruchtlos anzusehen ist.« »Unterzeichneter hat von Sr. kaiserlichen Majestät den bestimmten Auftrag erhalten, diese Allerhöchste Entschliessung der vortrefflichen Reichs-Deputation durch gegenwärtiges Commissions-Decret zu eröffnen und dabei in kaiserlichem Kamen weiter zu erklären, dass Ihre kaiserliche Majestät sich zugleich nothgedrungen gesehen, Ihrerseits allen während des hiesigen Congresses an die bevollmächtigten Minister der französischen Republik gemachten und nach den allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen ohnehin nur salva ratificatione Caesaris et Imperii verbindlichen Zusicherungen die bisher bestandene Rechtskraft wieder zu entziehen; da diese nur einzig in der sicheren Hoffnung und Voraussetzung eines billigen, annehmlichen und dauerhaften Friedens ge­schehen sind, mithin bei gänzlich geänderter Lage der Sachen zu einer blos bedingt übernommenen Verbindlichkeit kein fortwirkender rechtlicher Grund mehr vorhanden ist, so dass in eben dieser Hinsicht Allerhöchstdieselbe den staats- und völkerrechtlichen Zustand der Dinge zwischen Deutschland und Frankreich wieder auf den Fuss hergestellt erachten müssen, auf welchem derselbe vor dem Friedens-Congresse zu Rastatt gewesen ist. Se. kaiserliche Majestät erachten diese Erklärung der Erfüllung Allerhöchstihrer reichsober- hauptlichen Pflichten ebenso sehr, als der Natur der Sache vollkommen gemäss J).« *) *) Protokoll der Reichs-Friedens-Deputation. VI. Band. Mittheilungen des k. und k. Kriegs-Archivs. Neue Folge. XI. 3

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