Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Ansichten des Erzherzogs Carl über den Gesandten-Mord
392 Criste. nur: der Oberbefehlshaber des Heeres, der Bruder des Kaisers, der sechs Officieren mittheilt, sie hätten zwar ein furchtbares Verbrechen verschuldet, doch werde er die Sache aus diesen und jenen Gründen auf sich beruhen lassen, werde der Gerichtsverhandlung eine »Wendung« geben, wenn sie nur Stillschweigen bewahren wollten! Doch hier dürfen wir noch nicht stehen bleiben, wenn wir den Brief des Erzherzogs aus dem Zusammenhang der Ereignisse reissen und ihm bedingungslos Glauben schenken wollen; wir müssen vielmehr weiter gehen und sagen, die gerichtliche Verhandlunghabe »aufBefehl« die bekannte »Wendung« genommen, das heisst, den Husaren sei befohlen worden, vor Gericht geradezu raffiniert ausgedachte, weil so überzeugend wahrhaftig scheinende Aussagen zu machen und eine gerichtliche Commission, bestehend aus einem General, fünf Officieren, einem Auditor , und zwei Wachtmeistern, sei damit einverstanden gewesen, entgegen dem Befehle des Erzherzogs »richtig zu stellen, so wie die Sache sich eigentlich und wahrhaftig zugetragen«1)! Denn Angesichts des erzherzoglichen Briefes drängt sich nunmehr die Frage auf: Ist der Inhalt dieses Briefes richtig oder das Ergebniss des Verhörs? Da es wohl Niemanden geben wird, der annehmen könnte, dass der Erzherzog ein Geheimniss getheilt hätte mit sechs com- promittierten Officieren, dann mit sechs anderen, die nebst einem Auditor und zwei Wachtmeistern ein gefälschtes Protokoll unterschrieben, endlich mit zwei Hnterofficieren und dreissig angeklagten Husaren, die mit Wissen oder gar auf Anordnung ihrer Officiere vor Gericht falsch ausgesagt: so muss wohl die Richtigkeit des erzherzoglichen Schreibens, nicht aber die Authenticität des Verhörs in Zweifel gezogen werden. Die Husaren konnte er ja hängen, die Officiere erschiessen lassen, dann wäre die Sache erledigt gewesen. Das thut er aber nicht, weil er auch diesen Männern gegenüber kein Unrecht thun will, weil er fürchtet, aber nicht überzeugt ist. Die Unrichtigkeit des Inhalts dieses Schreibens nun erklärt sich unschwer und zwanglos aus der misslichen Lage, in welche der Erzherzog sich in dem Moment versetzt sah, da GM. Schmidt M S. S. 216.