Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 2. (1898)

Aufgelöste Fuss-Truppen - VIII. Stabs-Truppen

— 584 — Compagnie aufgestellt werden; diese erhält dann nur die Nummer ihres Regiments. Mit je einer solchen Stabs-Compagnie werden alle Armeekörper höherer Ordnung, von der Infanterie-Truppen-Division aufwärts, dotiert1). Von diesen Stabs-Compagnien werden alle Ordonnanzen (Unterofficiere und Infanteristen) für die Brigade-Commanden, die Schreiber und Ordonnanzen für die Feldpost-Expositur, für das Platz-Commando, die Ordonnanzen in das Stabsquartier, die Stabswachon für die Divisionäre und Brigadiere, ferner die Wache für den Feld-Arrest, die Trainwache, die Schlachtviehwache u. s. w. beigestellt. Die Stabs-Compagnie untersteht dem Platz-Commando des betreffenden Armeekörpers, welches gleichzeitig der Commandant derselben führt. >) Bezüglich der gleichfalls zur Aufstellung gelangenden Stabs-Cavallerie-Truppen siehe III. Band: ,,Cavallerie.”

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