Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 2. (1898)

Aufgelöste Fuss-Truppen - III. Die combinierten Grenadier-Bataillone

— 275 — Im Sinne der obcitierten Bestimmungen fand 1854. anlässlich der Auf­stellung in Galizien und Siebenbürgen bei den zu den betreffenden Corps gehörenden Regimentern die Formierung der Grenadier-Bataillone statt. Im Feldzuge 1859 batte jedes Regiment sein eigenes Grenadier-Bataillon aufgestellt, dieselben wurden aber, mit wenig Ausnahmen, durchwegs im Regiments-Verbände verwendet. Anlässlich der Ende 1859 ’), beziehungsweise 1860 vorgenommenen Reorganisation der Infanterie, hörten die Grenadiere auf, als „Truppe” im kaiserlichen Heere zu bestehen. Die bisherigen Grenadier-Compagnien nahmen die Bezeichnung 1., 7. und 13. Feld-Compagnie an* 2 *), die Mannschaft des Präsent-Standes derselben behielt noch die Benennung und Auszeichnung als Grenadiere9) bis zu ihrer Entlassung bei, doch fanden keine Neu-Ernennungen mehr statt. Anderseits erhielten auch reengagierte oder mit Alterszulage betheilte Leute, unbeschadet der Charge, die Benennung „Grenadiere”4 5) und trugen ausser der Granate am Patrontaschen- und Ueberschwung-Riemen, noch eine solche von weissem Tuche am Kragen als Distinctions-Abzeichen. Nach den organischen Bestimmungen vom Jahre 1867 wurde bei gleich­zeitiger Aufhebung der Alterszulage die Benennung „Grenadier” auf jene Soldaten beschränkt, welche mit oder ohne Bezug der an Stelle der Re- engagierungsgelder getretenen „Unterofficiers-Dienstesprämie” freiwillig über die gesetzliche Linien-Dienstpflicht im Präsent-Stande weiter dienten. Dieselben trugen nunmehr als Abzeichen die weisstuchene Granate am Rockkragen und war die Benennung „Grenadier” der jeweiligen Charge nachzusetzen6 * *). 1869 endlich wurden als Abzeichen für die mit Unterofhciers-Dienstes- prämien weiter dienenden Soldaten statt der Tuch-Granaten Armstreifen von gelber Seide eingeführt rmd hat seither auch die Benennung derselben als Grenadier, sowie dieser Name überhaupt in der Armee, gänzlich aufgehört. ’) Allerhöchste Entschliessung vom 27. December 1859. 2) Die ltegimenter formierten nur noch drei Bataillone. B) G-ranate auf der Patrontasche. *) Diese Benennung der Reengagierten als ,,Grenadiere” wurde 1860 auf jene der Linien- und Grenz-Iiegi in enter beschränkt, bei den übrigen Waffengattungen führten sie den Namen -Veteranen”, trugen jedoch auch die obbeschriebene Distinction. 5) Die Benennung „Veteran” übergieng ohne Rücksicht der Waffengattung lind Charge auf alle mit dem Mannschafts-Dienstzeichen erster oder zweiter Classe betheilten Individuen und war gleichfalls der betreffenden Charge nachzusetzen. (Diese Benennung ebenfalls 1869 aufgehoben.) 18*

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