Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)
— 48 — Als die Monarchie 1809 durch den Frieden von Schönbrunn vorübergehend einige Gebietstheile verlor, wurden 8 Begimenter, deren Werb-Bezirke in solchen gelegen waren, aufgelöst1). Ebenso standen die Gebiete der 4 Carlstädter und 2 Banal-Grenz- Kegimenter von 1809—1818 unter französischer Herrschaft. Nach dem Pariser Frieden erhielt Oesterreich nicht nur diese Provinzen, mit Ausnahme von West-Galizien, zurück, sondern auch noch einen beträchtlichen Zuwachs durch Einverleibung des sogenannten lombardisch-venezianischen Königreiches. In diesem wurden 1814 aus den von der bisherigen Begierung übernommenen Truppen vier neue Begimenter formiert, welche die seit 1809 leerstehenden Nummern 13, 23, 38 und 43 erhielten, endlich noch 1816 aus leichten Bataillonen das neue Linien-lnfanterie-Begiment Nr. 45. Die übrigen wiedergewonnenen Provinzen erhielten durch die neue Werb-Bezirks-Eintheilung vom Jahre 1817 ihr Contingent zugewiesen. In den Feldzugsjahren 1813—1815 erhielt jedes der erbländischen Linien- Infanterie-Begimenter eines der früher erwähnten Landwehr-Bataillone2) als 4. Bataillon zugetheilt, später wurde auch noch bei diesen Begimentern ein zweites solches Bataillon als 5. Bataillon errichtet. Das 1. Landwehr-Bataillon sollte ganz wie die Linien-Infanterie, eventuell auch ausserhalb des Landes3 4), dagegen das zweite nur zum Dienste innerhalb der österreichischen Provinzen verwendet werden. 1816—1848. In den nun folgenden Friedensjahren 1816—1848 wurden die Begimenter successive auf den Friedensfuss gesetzt, in verschiedenen Jahren ein bald höherer, bald niederer Stand der Gemeinen per Compagnie angenommen1), im Allgemeinen jedoch die Organisation von 1806 (1809) beibehalten. Die beiden Landwehr-Bataillone standen in dieser Periode ganz auf dem Cadre-Fusse. Grundsätzlich waren die Begimenter im Werb-Bezirke dislociert; Ausnahmen ergaben sich nur dadurch, dass in grösseren Städten, wie Wien5), Pesth u. s. w., dann im lombardisch venezianischen Königreiche stets eine grössere Truppenmacht concentriert war6). Im Jahre 1831 wurden die ersten Landwehr-Bataillone ganz einberufen und mit den übrigen Feld-Bataillonen auf gleichen Fuss gesetzt. Mannschaft und Officiere der ersten Landwehr-Bataillone war in allen Theilen gleich jener der übrigen Feld-Bataillone adjustiert, mit Ausnahme des Csako, auf dessen Schilde die Buchstaben L.W. (Landwehr) angebracht waren7). Die Mannschaft des 2. Landwehr-Bataillons unterschied sich ausserdem noch dadurch, dass die Böcke nicht weiss, sondern eisengrau und das ganze Kiemenzeug von schwarzem Sämischleder war. *) Es waren dies die Eegimenter Eeisky Nr. 13 und Tlmrn Nr. 43, welche sich aus Krain, De Vaux Nr. 45, aus Salzburg, Würzburg Nr. 23, Württemberg Nr. 38, Stein Nr. 50 und Reuss-Greiz Nr. 55, welche sich aus West-Galizien ergänzten, endlich das Regiment Chasteler Nr. 46, welches seine Ergänzung seit 1807 aus dem Tarnopoler Kreis hatte. (Dieses früher tyrolische Regiment hatte 1807, sowie die ehemals italienischen Regimenter Belgiojoso Nr. 44 und Erzherzog Joseph Nr. 63, dann das vorderösterreichische Regiment Hildburghausen Nr. 41 seinen Werb-Bezirk in Galizien erhalten.) 4) Ausgenommen waren sohin die ungarischen und galizischen, letztere stellten jedoch Reserve-Bataillone auf und wurde auch bei diesen später die Einverleibung der Landwehr-Bataillone durchgeführt. 3) Eine grosse Zahl solcher Bataillone kämpfte auch 1813/14 in den Reihen der operierenden Armee auf fremdem Boden. 4) Anderseits 1820/21, dann 1831 verschiedene Regimenter in Folge der Ereignisse in Italien und Polen auch vorübergehend auf den Kriegsfuss gesetzt. 5) Für die in Wien stehenden Regimenter war der Ausdruck: ,,auf Aufwartung in Wien (am kaiserlichen Hoflager)” üblich. 6) Die aus dieser Provinz sich ergänzenden Regimenter garnisonierten aus politischen Rücksichten meist ausserhalb derselben. 7) Nach der Adjustierungs-Vorschrift vom Jahre 1840 waren Officiere und Mannschaft beider Bataillone in allen Stücken gleich jenen der Füsilier-Compagnien bekleidet und ausgerüstet.