Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Infanterie-Regimenter Nr. 1-102.

Bukowina’sches Infanterie - Regiment. (1830) Ergänzungs-Bezii'ks-Commando: Czernowitz. (1890) Eugen, Erzherzog, EML. Errichtung und nachgefolgte Veränderungen. 1701 laut Capitulation vom 18. Januar durch den Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg- Bayreuth aufgestellt und auf zehn Jahre in kaiserlichen Dienst überlassen1); hiezu sechs Compagnien aus alter bayreuthischer Mannschaft gebildet, die übrigen gegen Empfang des Werbgeldes. 1710 zwei Compagnien zur Errichtung der für den Dienst in Spanien formierten Regimenter Browne (1712) und Eckh (1718 aufgelöst), ebenso 1711 eine zu jener des zu gleichem Zwecke errichteten Regiments Tokio (1720 auf­gelöst) abgegeben; 1720 drei Compagnien des aufgelösten Regiments Königsegg incorporiert. Die 1727 aufgestellten Auctions-Compagnien 1781 an das Regiment Ligneville (Nr. 3) abgegeben. 1747/1718 Theile der aufgelösten Regimenter Heister und Arenberg incorporiert. Seit 1769 führt das Regiment die Nummer 41. 1860 ein Bataillon zu dem neu aufgestellten Linien-Infantezie-Regimente Nr. 63, 1883 ein Bataillon an das Infanterie-Regiment Nr. 95 abgegeben. Ergänzung. 1766—1806 hatte dieses Regiment einen Werbe-Rayon im niederrheinisch-westphälischen Kreise und in den Reichsstädten des nieder­sächsischen (Lübeck). Von 1770, bei der Ernennung des Fürsten von Fürstenberg zum Inhaber, sollte sich das Regiment ausschliesslich aus den Besitzungen desselben recrutieren* 2), doch erwies sich dieses Gebiet im schwäbischen Kreis als zur Completierung des Regiments unzulänglich und erhielt das­selbe bei Zuweisung ständiger Werb-Bezirke in den kaiserlichen Erblanden (ohne in die Zahl der sogenannten deutschen Werb-Bezirks-Regimenter ein­bezogen zu werden) solche in den vorderösterreichischen Besitzungen, dem Breisgau, der Ortenau, Grafschaft Nellingen u. s. w., mit der Stabs-Station Freiburg. 41. *) Dasselbe verblieb jedoch, ohne specielle Verhandlungen, theilwei.se im _Sinne_ des Punctes 15 der Capitulation nach Ablauf dieser 10jährigen Frist stillschweigend im kaiser­lichen Dienste und galt nach einem im .Jahre 1727 ausgestellten Reverse des Markgrafen Georg Friedrich von Bayreuth, vom Jahre 1731 an (nach dem Tode des 1727 zum Inhaber ernannten Prinzen Wilhelm Ernst von Bayreuth) als ein unmittelbar kaiserliches Regiment. 2) Es war mit demselben eine Convention abgeschlossen worden, vermöge welcher ihm und seinen Nachkommen, gegen Stellung seiner Unterthanen als Reichs-Reeruten, die Inhaberschaft des Regiments als „Erb-Regiment” zugesichert wurde. In Folge der Schwierig­keiten, welche sich der Completierung des Regiments entgegenstellten, resignierte F iirsten- berg jedoch 1777 gänzlich auf die Inhabers-Würde.

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