Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

— 97 — sollen auch keine Ungarn und Croaten (als bei deutschen Regimentern un- passierlich) angenommen oder gestellt werden”. Unter Prinz Eugen von Savoyen galten später als sogenannte „ver­botene Nationalisten”, welche zumeist aus politischen Rücksichten nicht an­geworben werden durften: Franzosen, Italiener, Schweizer, Polen, Ungarn und Croaten1). In der Anleitung für den Werbe-Officier hiess es weiter, dass man junge, starke und beherzte Leute aussuchen sollte, „denn wo Statur und Stärke mangle, sei weder Muth, noch Herzhaftigkeit zu hoffen”. „Das Alter der Personen, die man zum Kriege aussuchen will, sei von jeher vom 18. bis zum 46. Jahre im Gebrauche gewesen ...” Ansassen (Wirthschaftsbesitzer) und Söhne von Landwirthen, insoferne sie zur Bewirthschaftung unbedingt nothwendig waren, durften nicht ange­worben werden. Ungarn hatte die auf der eigenthümlichen Feudal-Verfassung des Landes beruhende Verpflichtung zur Stellung eines „Insurrections-Corps”, kraft welcher der Adel für die grossen Freiheiten, welche er genoss, zur Landes-Vertheidigung verpflichtet war* 2). Da sich diese Lehens-Miliz im Laufe der vielen Kriege als unzulänglich erwiesen hatte, so beschlossen die Stände Ungarns auf dem 1715 zu Pressburg versammelten Landtage die permamente Unterhaltung stehender Truppen (einer „regulata militia”), unbeschadet der Insurrections-Pflicht des Adels3). Im Sinne des Gesetz-Artikels VIII des auf diesem Landtage gefassten Beschlusses sollte demnach in Hinkunft der König eine Anzahl von Regi­mentern im Lande, oder auch im Auslande werben und das Land sie besolden und verpflegen; über die hiezu erforderlichen Geldmittel hatten fallweise die Landtage die Bewilligung zu ertheilen. Nach dem Stande der Infanterie pro 1715 bezog sich diese Mass- regel anfänglich nur auf das Hayducken-Regiment Gyulai (jetzt von Probszt Nr. 51), welches jedoch 1742, nachdem die Stände Ungarns mittlerweile 1741 die Aufstellung von sechs neuen Regimentern bewilligt hatten, mit seiner Ergänzung und Besoldung unter ähnlichen Modalitäten an die Stände Sieben­bürgens überwiesen wurde. Hier hatte gleichfalls nur die Insurrections-Pflicht des Adels bestanden, doch wurden im Falle der Noth auch Reeruten für fremde Regimenter durch freie Werbung aufgeboten. Als Königin Maria Theresia 1741 von den Ständen Siebenbürgens statt der Insurrection die Stellung stehender Regimenter verlangte, erboten sich dieselben4 5) ein reguläres Infanterie-Regiment und ein Cavallerie-Regiment zu errichten, beziehungsweise durch freie Werbung zu completieren und zu be­solden, theilweise auch für deren Bekleidung zu sorgen und knüpften hieran nur die Bedingung, dass beide Regimenter in Hinkunft den Namen : „Sieben- bürgische Regimenter” zu führen haben. Es wurde jedoch von der Aufstellung eines neuen Infanterie-Regiments abgesehen, dagegen die vom Lande bewilligten 2000 Recruten für die Infanterie, zur Formierung des 4. Bataillons bei dem früher erwähnten Regimente Gyulai verwendet und galt dieses seither als Siebenbürger-Regiment6). Eine im Jahre 1722 erschienene Verordnung setzte fest, auf welche Weise sich die Regimenter künftig recrutieren sollten6): !) Patent für Errichtung der Regimenter Alt- und Jung-Lothringen vom 15. August 17L5. (K. A., Bestallungen 1715. 8424 und 8425.) 2) Näheres über diese Institution, sowie über jene der Militär-Grenze, enthält der Y. Band: Landes-Vertheidigungs-Anstalten.” 3) Für die Completierung und Verpflegung der bisher fallweise in Ungarn ange- worbenen Hayducken-Regimenter beizutragen, hatten die Stände keinerlei Verpflichtung, daher erstere oft mit vielen Schwierigkeiten verbunden war. 4) K. A.. Memoiren 1833, 10. 112. 5) Das gleichzeitig neu aufgestellte Husaren-Regiment, welches auch den Namen Siebenbürger Husaren-Regiment führte und nach den ursprünglichen Verfügungen nach 15 Jahren aufgelöst werden sollte, ist das heutige Husaren-Regiment Friedrich Leopold, Prinz von Preussen Nr. 2. 6) Auszugsweise aus den ..Observations-Puncten” des FM. Khevenliüller. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. I. Bd. 7

Next

/
Oldalképek
Tartalom