Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
— 90 — Im Jahre 1851 wurde das System der Cadetten reorganisiert, die Kaiser- Cadetten, wozu schon seit 1849 niemand mehr ernannt wurde, gänzlich aufgelassen, die Regiments-Cadetten nahmen kurzweg die Benennung ,,Cadetten” an und wurde bei weiterhin durchgeführter Reorganisation der Militär- Bildungs-Anstalten und Auflassung der Cadetten-Compagnien1) festgesetzt, dass jeder Aspirant auf diese Stelle das 16. Lebensjahr erreicht haben und seine Eignung hiezu durch eine vor einer militärischen Prüfungs-Commission bei dem zunächst stationierten Armee-Corps-Commando abzulegende Aufnahms-Prüfung darzulegen habe. Zur Ausbildung der Cadetten wurden nunmehr die „Regiments- (Bataillons-) Cadetten-Schulen” activiert8) und blieben im Uebrigen die bisherigen Vorschriften für dieselben massgebend. Gleichzeitig wurde auch die Assentierung von „es propriis-Gemeinen”, mitunter auch ,,ex propriis-Cadetten” genannt, eingestellt. Als solche wurden Söhne von Beamten und Honoratioren, sowie andere junge Leute von besserer Bildung, welche von der Militär-Stellung nicht befreit waren, „ex propriis”, d. h. gegen Anschaffung der Montur aus Eigenem, gestellt* * 3). Sie waren insofern den Cadetten gleichgehalten, als sie nicht mit Stockstreichen bestraft werden durften und abgesondert von der Mannschaft bequartiert wurden. Sie waren jedoch obligat, d. h. der Capitulation unterworfen und konnten sich nur zum Regimente ihres Heimaths-Bezirkes stellen. Cadetten neuen Systems. Da sich im Feldzuge 1866 der Nachwuchs der aus den Militär-Bildungs-Anstalten in die Armee tretenden Officiere als zur Deckung des Abganges unzureichend erwiesen hatte, so wurde angeordnet, der Ausbildung der bei der Truppe dienenden Cadetten und anderer geeigneten Individuen des Mannschaftsstandes eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden, um durch diese den Ersatz decken zu können. Demgemäss wurden die Regiments-Cadetten-Schulen aufgelassen, die Aufnahme neuer Cadetten sistiert und für alle jene Individuen, welche die Ausbildung und Ernennung zum Cadetten anstrebten, „Truppen-Divisions- Schulen”, deren untere Curse „Vorbereitungs-Schulen” hiessen, aufgestellt und wurden die Aspiranten, je nach ihrer, durch eine Aufnahms- Prüfung darzuthuenden wissenschaftlichen Eignung in letztere, oder direct in die ersteren aufgenommen. Es konnten sich sowohl Aspiranten des Civil- standes, bei gleichzeitiger Assentierung, als bereits dienende Soldaten und Unterofficiere, zur Frequentierung dieser Schulen melden. Die aus denselben Austretenden wurden nunmehr zu „Officiers-Aspiranten” ernannt. 1869 wurde für dieselben wieder die Bezeichnung „Cadetten” eingeführt und zwar hiessen die nach den neuen Vorschriften hiezu Beförderten: „Cadetten neuen Systems”, zum Unterschiede von den Cadetten aus der früheren Periode, welche, solange noch solche vorhanden waren, „Cadetten alten Systems” genannt wurden. Nach Erforderniss des Dienstes wurden, da gleichzeitig nur noch ein Unterlieutenant per Compagnie systemisiert war, die rangältesten zur Verseilung des Officiersdienstes herangezogen und als solche zu „Cadet- Officiers -Stellvertretern” ernannt4). Gegenwärtig ist für jede Compagnie ein solcher normiert. 1870 wurden die Divisions-Schulen aufgelassen und statt derselben zur Heranbildung von Cadetten die Cadetten-Schulen errichtet5 * *). 9 Zur weiteren militärischen und wissenschaftlichen Ausbildung der Cadetten bestanden von 1801 an die Cadetten-Compagnien zu Graz, Olmütz und später auch zu Mailand. 9 Hatten wohl theilweise auch früher schon bestanden, wenn die Zahl der Cadetten zu gross war. um selbe alle in einer der Cadetten-Compagnien unterzubringen. 3) Regiments-Cadetten und ex propriis-Gemeine waren wie die übrigen Gemeinen adjustiert, nur trugen sie Säbel mit Ueberschwungriemen, Porte-épée und Handschuhe (aus Eigenem anzuschaffen). 9 Ursprünglich war deren Ernennung dem Reichs-Kriegs-Ministerium Vorbehalten, gegenwärtig kann selbe durch die Regiments-Commandanten erfolgen. 5) Diese waren ursprünglich sogenannte Truppen-Schulen; die „Frequentanten” wurden assentiert, sobald sie das 17. Lebensjahr erreicht hatten und zählten auf den Stand der Compagnien. Je nach dem Ergebniss der Abschluss-Prüfung wurden sie als Cadet-Titular-